Norm GAP-Beihilfen-Verordnung 2008× ▾ ‹›Gliederung GAP-Beihilfen-Verordnung 2008 Fassungen (Gesetz) ab 01.02.2008 — BGBl. II Nr. 43/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.02.200831.12.2009 BGBl. II Nr. 43/2008 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 491/2009 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.02.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Zuständigkeit2. AbschnittSpezifische Qualitätsprämie für Hartweizen§ 3Voraussetzungen3. AbschnittPrämie für Eiweißpflanzen§ 4Voraussetzungen4. AbschnittFlächenzahlung für Schalenfrüchte§ 5Mindestanforderungen5. AbschnittBeihilfe für Energiepflanzen§ 6Anbaubeschränkung§ 7Verarbeitung am eigenen Betrieb6. AbschnittHopfen§ 8Zuständigkeit§ 9Zahlung für Hopfen7. AbschnittMutterkuhprämie§ 10Gemeinsame Bestimmungen für Kühe und Kalbinnen§ 11Sonderbestimmungen für Kühe§ 12Übermittlung von Daten über die Milchleistung§ 13Sonderbestimmungen für Kalbinnen§ 14Übertragung von Prämienansprüchen§ 15Nationale Reserve§ 16Ordnungsgemäß begründeter Ausnahmefall8. AbschnittSchlachtprämie§ 17Voraussetzungen§ 18Einreichfrist im Fall der Versendung und des Exports9. Abschnitt§ 19Allgemeines§ 20Verarbeitung am eigenen Betrieb10. AbschnittGemeinsame Bestimmungen für den Anbau von Energiepflanzen und für | die Verwendung von Stilllegungsflächen für die Erzeugung von | Rohstoffen§ 21Anbaubeschränkungen§ 22Unterlagen und Erklärungen§ 23Anbau- und Liefervertrag§ 24Repräsentative Erträge§ 25Lager- und Bestandsbuchhaltung§ 26Liefermeldung§ 27Zulassung der Käufer11. AbschnittGemeinsame Bestimmungen§ 28Meldepflichten§ 29Aufbewahrungspflichten§ 30Duldungs- und Mitwirkungspflichten§ 31VerfahrensvorschriftenSchlussbestimmungen§ 32AnlagenAnl. 1