Norm Frauenförderungsplan des Justizressorts für den Zeitraum bis 1. Jänner 2012× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan des Justizressorts für den Zeitraum bis 1. Jänner 2012 Fassungen (Gesetz) ab 11.12.2008 — BGBl. II Nr. 459/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 11.12.200807.03.2012 BGBl. II Nr. 459/2008 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 59/2012 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 11.12.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenFrauenförderungsplan für das Justizressort für den Zeitraum bis 1. Jänner 2012Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung§ 1ZieleMaßnahmen§ 2Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz§ 3Erhöhung des Frauenanteils§ 4Frauenförderungsgebot§ 5Vorrangige Aufnahme§ 6Vorrang beim beruflichen Aufstieg§ 7Vorrang bei der Aus- und Weiterbildung§ 8Ausschreibung§ 9Zusammensetzung von Kommissionen§ 10Weitere Maßnahmen§ 11Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten§ 12Berichte und VerständigungenZusätzliche Maßnahmen zur Frauenförderung im Strafvollzug§ 13Aufnahmeverfahren§ 14Aus- und Weiterbildung, beruflicher Aufstieg, Wiederholung der Ausschreibung§ 15Vereinbarkeit von Beruf und FamilieVerbesserung der Arbeitsbedingungen für Frauen§ 16AnlagenAnl. 1