Norm Durchführung von befristeten Sondermaßnahmen zur Stützung des Sektors Obst und Gemüse× ▾ ‹›Gliederung Durchführung von befristeten Sondermaßnahmen zur Stützung des Sektors Obst und Gemüse Fassungen (Gesetz) ab 02.07.2011 — BGBl. II Nr. 210/2011 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute02.07.2011 BGBl. II Nr. 210/2011 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 02.07.2011 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendungsbereich§ 2Zuständigkeit§ 3Meldung§ 4Teilnahme§ 5Annahme der Meldung§ 6Beschaffenheit§ 7Bestimmungszweck§ 8Beihilfenhöhe und Auszahlung§ 9Duldungs- und Mitwirkungspflichten§ 10Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten§ 11SanktionenRückforderung und Verzinsung§ 12AnlagenAnl. 1