Norm IG-L-MKV 2012× ▾ ‹›Gliederung IG-L–Messkonzeptverordnung 2012 (IG-L-MKV 2012) Fassungen (Gesetz) ab 09.04.2021 — BGBl. II Nr. 154/2021▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute09.04.2021 § → § BGBl. II Nr. 154/2021 03.08.201708.04.2021 § → § BGBl. II Nr. 208/2017 13.04.201202.08.2017 BGBl. II Nr. 127/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 09.04.2021 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittKontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte der Konzentration zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Reduzierung der Exposition§ 1Einteilung des Bundesgebietes in Untersuchungsgebiete§ 2Ballungsräume§ 2aBelastungsschwerpunkte§ 3Referenzmethoden für die Messung und DatenqualitätszieleAnzahl der Messstellen und deren regionale Verteilung§ 4§ 5§ 6Zusätzlich erforderliche Messstellen§ 7Bekanntgabe der Metainformationen der Messstellen und der MessverfahrenAusstattung der Messstellen und Messzentralen§ 8§ 9Qualitätssicherung der Messdaten§ 10§ 11§ 12Bildung von Messdaten kontinuierlich registrierender Messgeräte§ 13Festlegung des Beurteilungszeitraumes§ 14Vorerkundungsmessungen§ 15Verlegung und Auflassung von Messstellen§ 16Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen2. AbschnittKontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte des Staubniederschlags und seiner Inhaltsstoffe zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit§ 17Einteilung des Bundesgebietes in Untersuchungsgebiete§ 18Referenzmethoden für die Messung§ 19Anzahl der Messstellen und deren regionale Verteilung§ 20Qualitätssicherung der Messdaten§ 21Festlegung des Beurteilungszeitraums3. AbschnittHintergrundmessung und Bestimmung des Import-Export-Anteils§ 22Lage der Messstellen und Messumfang§ 23Qualitätssicherung der Messdaten§ 24Übermittlung der Messdaten4. AbschnittMessung zur Erfassung des langjährigen Trends§ 25Messumfang§ 26Anzahl und Standorte der Messstellen5. AbschnittKontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation§ 27Einteilung des Bundesgebietes in Untersuchungsgebiete§ 28Art der Messung§ 29Anzahl der Messstellen und deren regionale Verteilung6. Abschnitt§ 30Messung von Treibhausgasen7. AbschnittBerichtswesen§ 31Datenaustausch§ 32Auswertung, Dokumentation und Veröffentlichung der Messdaten§ 33Tagesbericht§ 34Monatsbericht der Messnetzbetreiber§ 35Jahresbericht der Messnetzbetreiber§ 36Berichtspflichten gemäß Richtlinien und Entscheidungen der Europäischen Union8. Abschnitt§ 37Überprüfung der Messkonzeptverordnung9. AbschnittSchlussbestimmungen§ 38Geschlechtsneutrale BezeichnungInkrafttreten; Außerkrafttreten§ 39AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 4