Norm Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2012 und 2013× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2012 und 2013 Fassungen (Gesetz) ab 22.09.2012 — BGBl. II Nr. 311/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 22.09.201225.11.2014 BGBl. II Nr. 311/2012 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.09.2012 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittDarstellung des Ist–Zustandes | (STICHTAG 31. Dezember 2011)§ 1Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs– und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof§ 2Darstellung der Frauenquote§ 3Verwendung im Prüfungsdienst§ 4Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils§ 5Aus– und Weiterbildung§ 6Bewerbungen§ 7Arbeitszeitregelung§ 8Unterrepräsentation§ 9Kommissionen und Arbeitsgruppen2. AbschnittDarstellung des Soll–Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen§ 103. AbschnittFluktuation, Prognose bis einschliesslich 2017 und verbindliche Vorgaben§ 11Fluktuation und Prognose§ 12Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2013 gemäß § 11a Abs. 3 B–GlBG4. AbschnittBesondere verbindliche Förderungsmassnahmen für Frauen gemäss § 11a Abs. 3 B–GlBG§ 13Organisation§ 14Aufnahme und beruflicher Aufstieg§ 15Aus– und Fortbildung§ 16Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete§ 17Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten