Rechtstracker.at

Explosionsschutzverordnung 2015 (ExSV 2015)

Fassungen (Gesetz)
ab 20.04.2016 — BGBl. II Nr. 52/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute20.04.2016 BGBl. II Nr. 52/2016 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 20.04.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Umsetzung
  3. § 3Begriffsbestimmungen
  4. § 4Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
  5. § 5Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
  6. § 6Freier Warenverkehr
2. AbschnittPflichten der Wirtschaftsakteure
  1. § 7Pflichten der Hersteller
  2. § 8Bevollmächtigte
  3. § 9Pflichten der Einführer
  4. § 10Pflichten der Händler
  5. § 11Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
  6. § 12Identifizierung der Wirtschaftsakteure
3. AbschnittKonformität des Produkts
  1. § 13Vermutung der Konformität von Produkten
  2. § 14Konformitätsbewertungsverfahren
  3. § 15EU-Konformitätserklärung
  4. § 16Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
  5. § 17Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
4. AbschnittKonformitätsbewertung
  1. § 18Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, Informationspflichten der notifizierenden Behörde
  2. § 19Anforderungen an notifizierte Stellen
  3. § 20Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
  4. § 21Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
  5. § 22Notifizierungsverfahren
  6. § 23Änderung der Notifizierung
  7. § 24Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
  8. § 25Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
  9. § 26Meldepflichten der notifizierten Stellen
  10. § 27Koordinierung der notifizierten Stellen
5. AbschnittÜberwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte, Schutzklauselverfahren
  1. § 28Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt gelangenden Produkte
  2. § 29Verfahren zur Behandlung von Produkten mit denen ein Risiko verbunden ist
  3. § 30Konforme Produkte, die ein Risiko darstellen
  4. § 31Formale Nichtkonformität
6. AbschnittÜbergangs- und Schlussbestimmungen
  1. § 32Übergangsbestimmungen
  2. § 33Inkrafttreten
  3. § 34Sprachliche Gleichbehandlung
Anlagen
  1. Anl. 1Entscheidungskriterien für die Einteilung der Gerätegruppen in Kategorien | Wesentliche Anforderungen
  2. Anl. 2Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für die Konzeption und den Bau von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen | Vorbemerkungen
  3. Anl. 3Modul B: EU-Baumusterprüfung
  4. Anl. 4Modul D: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
  5. Anl. 5Modul F: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Produktprüfung
  6. Anl. 6Modul C1: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen
  7. Anl. 7Modul E: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt
  8. Anl. 8Modul A: Interne Fertigungskontrolle
  9. Anl. 9Modul G: Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung
  10. Anl. 10EU-Konformitätserklärung (NR. xxxx)