Norm Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Fassungen (Gesetz) ab 02.07.2019 — BGBl. II Nr. 176/2019▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 02.07.201930.07.2020 § → § BGBl. II Nr. 176/2019 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 344/2020 01.11.201801.07.2019 BGBl. II Nr. 280/2018 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 02.07.2019 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückZiele und Maßnahmen zur Zielerreichung1. Ziele§ 12. Maßnahmen zur ZielerreichungGleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der Organisationsentwicklung§ 2§ 3Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz§ 4Sprachliche Gleichbehandlung§ 5Informationsarbeit§ 6Ressourcen§ 7Informationsrechte2. HauptstückBesondere Fördermaßnahmen1. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie§ 8Kinderbetreuungspflichten und/oder Teilzeitbeschäftigung§ 8aFörderung der Väterkarenz§ 9Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung§ 10Kinderbetreuungseinrichtungen2. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung§ 11Erhöhung des Frauenanteiles an den Maßnahmen der Aus- und Fortbildung§ 12Spezielle Maßnahmen für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und A4/v4§ 13Basisausbildung§ 14Schulung von Führungskräften§ 15Vortragende und Unterrichtsmaterialien3. Förderung des beruflichen Aufstiegs§ 16Laufbahn- und Karriereplanung§ 17Besetzung von Führungspositionen§ 18Verbesserung der internen Information4. Förderung des Wiedereinstiegs§ 19Information§ 20Gleitender Wiedereinstieg§ 21Spezielle Schulung der Wiedereinsteigerinnen5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten§ 22Förderung der Mitarbeit von Frauen3. HauptstückSchlussbestimmung§ 23AnlagenAnl. 1Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis Oktober 2020 (gemäß § 11a. Abs. 3 B-GlBG)