Norm Schlachtkörper-Klassifizierungs-Verordnung 2018× ▾ ‹›Gliederung Schlachtkörper-Klassifizierungs-Verordnung 2018 Fassungen (Gesetz) ab 01.02.2019 — BGBl. II Nr. 23/2019 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.02.2019 BGBl. II Nr. 23/2019 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.02.2019 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich2. AbschnittHandelsklassenschema für Schlachtkörper von mindestens acht Monate alten Rindern§ 2Protokoll bei Rinderschlachtkörpern§ 3Kennzeichnung von Rinderschlachtkörpern3. AbschnittHandelsklassenschema für Schlachtkörper von Schweinen§ 4Schweineschlachtkörper§ 5Einstufung§ 6Protokoll bei Schweineschlachtkörpern§ 7Kennzeichnung von Schweineschlachtkörpern4. AbschnittKlassifizierungsdienste§ 8Klassifizierungsdienst bei Rinderschlachtbetrieben§ 9Klassifizierungsdienst bei Schweineschlachtbetrieben5. AbschnittGemeinsame Bestimmungen für Rinder- und Schweineschlachtkörper§ 10Elektronische Hilfsmittel§ 11Messgeräte und Zusatzeinrichtungen6. AbschnittEinstufung von weniger als zwölf Monate alten Rindern§ 12Einstufung7. AbschnittStraf- und Schlussbestimmungen§ 13StrafbestimmungenInkrafttreten; Außerkrafttreten§ 14AnlagenAnl. 1