Norm Statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden für die Berichtsjahre 2019 bis 2023× ▾ ‹›Gliederung Statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden für die Berichtsjahre 2019 bis 2023 Fassungen (Gesetz) ab 11.01.2020 — BGBl. II Nr. 11/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 11.01.202030.09.2024 BGBl. II Nr. 11/2020 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 11.01.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anordnung zur Erstellung der Statistik§ 2Erhebungsgegenstand und -merkmale§ 3Durchführung der Erhebung und der Qualitätssicherung§ 4Berichtszeitraum, Umfang, Periodizität und Veröffentlichung§ 5Kostenersatz§ 6Sprachliche GleichbehandlungAußerkrafttreten§ 7AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3