Norm Verordnung über die Benennung von Konformitätsbewertungsstellen und über die Pflichten von benannten Stellen im Eisenbahnbereich× ▾ ‹›Gliederung Verordnung über die Benennung von Konformitätsbewertungsstellen und über die Pflichten von benannten Stellen im Eisenbahnbereich Fassungen (Gesetz) ab 29.10.2020 — BGBl. II Nr. 457/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 29.10.202023.12.2020 BGBl. II Nr. 457/2020 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 143/2020 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.10.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAnforderungen für die Benennung einer Konformitätsbewertungsstelle§ 1Allgemeine Anforderungen§ 2Haftpflichtversicherung§ 3Vorkehrungen2. AbschnittBenennung§ 4Verfahren§ 5Angaben§ 6Aufnahme der Tätigkeit§ 7Einschränkung, Aussetzung oder Widerruf einer Benennung3. AbschnittPflichten einer benannten Stelle§ 8Tätigkeiten§ 9Unparteilichkeit§ 10Mitarbeiter§ 11Zweigunternehmen, Vergabe von Unteraufträgen§ 12Bereitstellung von Informationen§ 13Mitwirkungspflichten§ 14Beteiligung an einer sektoralen Gruppe4. AbschnittUmsetzungshinweis§ 15