Norm 3. NPO-FondsRLV× ▾ ‹›Gliederung 3. NPO-Fonds-Richtlinienverordnung (3. NPO-FondsRLV) Fassungen (Gesetz) ab 18.02.2022 — BGBl. II Nr. 59/2022▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 18.02.202231.12.2022 § → § BGBl. II Nr. 59/2022 · aufgehoben 08.07.202117.02.2022 BGBl. II Nr. 307/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.02.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeines§ 1Ausgestaltung der Förderung§ 2Ziel und Zweck der Förderung§ 3Unionsrechtskonformität2. AbschnittPersönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung§ 4Zulässige förderwerbende Organisationen§ 5Nicht förderfähige förderwerbende Organisationen3. AbschnittArt und Ausmaß der Förderung§ 6Art der Förderung§ 7Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Förderung§ 7aKostenersatz für Covid-19-Tests§ 8Förderintensität, Förderuntergrenze und maximale Förderhöhe§ 8aZahlungsflüsse zwischen verbundenen Organisationen§ 9Berechnung der Förderung bei Neugründungen und Umgründungen§ 10Berücksichtigung von anderen Förderungen4. Abschnitt§ 11Verfahren der Förderungsabwicklung§ 12Antragstellung§ 13Bestätigungen der förderwerbenden Organisation§ 14Auflagen und Verpflichtungen der förderwerbenden Organisation§ 15Rückzahlung der Förderung§ 16Antragstellung von Beteiligungsorganisationen§ 17Bestätigung durch einen fachkundigen Experten oder eine fachkundige Expertin§ 18Antragsprüfung und Entscheidung§ 19Auszahlung und Abwicklung der Förderung5. AbschnittKontrollrechte und Berichtspflichten§ 20Allgemeines Einsichts- und Kontrollrecht§ 21Aufbewahrungspflichten der förderwerbenden Organisation§ 22Kontrollrecht nach dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz§ 23Berichtspflichten6. AbschnittDatenschutz, Gerichtsstand und RechtswahlDatenschutz und Datenverarbeitung§ 24§ 25Gerichtsstand und Rechtswahl§ 26§ 277. AbschnittSchlussbestimmungen§ 28In- und Außerkrafttreten