Norm Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA × ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2022 — BGBl. II Nr. 257/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.2022 BGBl. II Nr. 257/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. Abschnitt§ 1Allgemeine Bestimmung2. AbschnittAuswahl-Kommissionen für den auswärtigen Dienst (§ 14 des Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut)§ 2§ 3§ 4§ 53. AbschnittFeststellung der Eignung für den auswärtigen Dienst und Aufnahme§ 6§ 7§ 8§ 9§ 10§ 11§ 124. Abschnitt§ 13Schlussbestimmung