Norm EKZ-NPO-RLV× ▾ ‹›Gliederung EKZ-NPO-Richtlinienverordnung (EKZ-NPO-RLV) Fassungen (Gesetz) ab 16.01.2024 — BGBl. II Nr. 12/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 16.01.202431.12.2025 BGBl. II Nr. 12/2024 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 16.01.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeines§ 1Ausgestaltung der Förderung§ 2Ziel und Zweck der Förderung2. AbschnittPersönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung§ 3Zulässige förderwerbende Organisationen§ 4Nicht förderfähige förderwerbende Organisationen3. AbschnittArt und Ausmaß der Förderung§ 5Art der Förderung§ 6Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Förderung§ 7Förderintensität für die Jahre 2022 und 2023§ 8Maximale Förderhöhe für die Jahre 2022 und 2023§ 9Verbundene Organisationen§ 10Förderuntergrenze und Kostenersatz§ 11Trennungsmöglichkeit im Rechnungswesen4. Abschnitt§ 12Verfahren der Förderungsabwicklung§ 13Antragstellung§ 14Bestätigungen der förderwerbenden Organisation§ 15Auflagen und Verpflichtungen der förderwerbenden Organisation§ 16Rückzahlung der Förderung§ 17Feststellung durch einen fachkundigen Experten oder eine fachkundige Expertin§ 18Antragsprüfung und Entscheidung§ 19Auszahlung und Abwicklung der Förderung5. AbschnittKontrollrechte und Berichtspflichten§ 20Allgemeines Einsichts- und Kontrollrecht§ 21Aufbewahrungspflichten der förderwerbenden Organisation§ 22Berichtspflichten6. AbschnittDatenschutz, Gerichtsstand und RechtswahlDatenschutz und Datenverarbeitung§ 23§ 24Gerichtsstand und Rechtswahl§ 25§ 267. AbschnittSchlussbestimmungen§ 27In- und Außerkrafttreten