Norm eHealthV 2025× ▾ ‹›Gliederung eHealth-Verordnung 2025 (eHealthV 2025) Fassungen (Gesetz) ab 05.12.2025 — BGBl. II Nr. 276/2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute05.12.2025 § → § BGBl. II Nr. 276/2025 29.01.202504.12.2025 BGBl. II Nr. 11/2025 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 05.12.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Gegenstand2. AbschnittStandards für Inhalt, Struktur, Format und Terminologien§ 2Standards für Inhalt, Struktur und Format§ 3Standards für Terminologien3. AbschnittSpeicherverpflichtungen§ 4Allgemeine Speicherverpflichtung§ 5Voraussetzungen für die Speicherung von Antikörperbestimmungen§ 6Voraussetzungen für die Speicherung von Impfsettings4. AbschnittSpezifische Zugriffsberechtigungen1. UnterabschnittSpezifische Zugriffsberechtigungen auf das zentrale Impfregister§ 7Grundsätze des Zugriffs auf das zentrale Impfregister§ 8Spezifische Zugriffsberechtigungen für den Betrieb, die Wartung und die technische Weiterentwicklung des eImpfpasses§ 9Spezifische Zugriffsberechtigung zur Gesundheitsvorsorge§ 10Spezifische Zugriffsberechtigungen zur Wahrnehmung der Rechte der Bürger/innen§ 11Spezifische Zugriffsberechtigungen zum Krisenmanagement§ 12Sonstige spezifische Zugriffsberechtigungen2. UnterabschnittUmfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen§ 13Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers oder der zuständigen Bundesministerin§ 14Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der ELGA GmbH§ 15Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter§ 16Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der Öffentlichen Apotheken§ 17Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der Landeshauptleute§ 18Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der Bezirksverwaltungsbehörden§ 19Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigung der Sozialversicherung und der Rechtsträger von Krankenfürsorgeeinrichtungen§ 20Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigung der Gesundheitsberatung 14505. AbschnittAufteilung der Pflichten gemäß Art. 26 DSGVO§ 21Pflichten der gemeinsamen Verantwortlichen§ 22Die Rolle des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers oder der zuständigen Bundesministerin§ 23Die Rolle der ELGA GmbH§ 24Die Rolle der eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter§ 25Die Rolle der Öffentlichen Apotheken§ 26Die Rolle der Landeshauptleute§ 27Die Rolle der Bezirksverwaltungsbehörden§ 28Die Rolle der Sozialversicherung und der Rechtsträger von Krankenfürsorgeeinrichtungen§ 29Die Rolle der Gesundheitsberatung 14506. AbschnittBetrieb des eImpfpasses§ 30Aufnahme des Vollbetriebs§ 31Pilot- und Übergangsbetrieb§ 32Pflichten der ELGA GmbH7. AbschnittSchlussbestimmungen§ 33In- und Außerkrafttreten§ 34ÜbergangsbestimmungenAnlagenAnl. 1CDA Implementierungsleitfaden