Norm WstV× ▾ ‹›Gliederung Wasserstoffverordnung (WstV) Fassungen (Gesetz) ab 16.06.2026 — BGBl. II Nr. 139/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute16.06.2026 BGBl. II Nr. 139/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 16.06.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Ziele und Geltungsbereich§ 2Minderung der Treibhausgasemissionen§ 3Anforderungen an die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs§ 4Massenbilanzsystem§ 5Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen§ 6Registrierung von Zertifizierungsstellen§ 7Überwachung der Zertifizierungsstellen§ 8Auskunftsrechte und Datenübermittlung§ 9Prüfung durch die Europäische Kommission§ 10Kostenersatz§ 11Inkrafttreten