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Frauenförderungsplan BMWKMS

Fassungen (Gesetz)
ab 19.08.2026 — BGBl. II Nr. 247/2026 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute19.08.2026 BGBl. II Nr. 247/2026 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 19.08.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
  1. § 1Geltungsbereich
1. HauptstückZiele und Maßnahmen zur Zielerreichung
1. Ziele
  1. § 2
2. Maßnahmen zur Zielerreichung
  1. § 3Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der Organisationsentwicklung
  2. § 4Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz
  3. § 5Sprachliche Gleichbehandlung
  4. § 6Informationsarbeit
  5. § 7Ressourcen zur Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten
  6. § 8Informationsrechte
2. HauptstückBesondere Fördermaßnahmen
1. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  1. § 9Betreuungspflichten und/oder Teilzeitbeschäftigung
  2. § 10Förderung der Väterkarenz
  3. § 11Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
  4. § 12Telearbeit
  5. § 13Kinderbetreuungseinrichtungen
2. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung
  1. § 14Erhöhung bzw. Beibehaltung des Frauenanteiles an den Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung · (Betrachtung in Korrelation mit dem Frauenanteil im Ressort)
  2. § 15Spezielle Maßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A 3/v3 und A 4/v4
  3. § 16Grundausbildung
  4. § 17Schulung von Führungskräften
  5. § 18Vortragende und Unterrichtsmaterialien
3. Förderung des beruflichen Aufstiegs
  1. § 19Laufbahn- und Karriereplanung
  2. § 20Besetzung von Führungspositionen
  3. § 21Verbesserung der internen Informationen
4. Förderung des Wiedereinstiegs
  1. § 22Information
  2. § 23Gleitender Wiedereinstieg und Fortbildung
5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten
  1. § 24Förderung der Mitarbeit von Frauen
3. HauptstückInkrafttreten und Außerkrafttreten
  1. § 25
Anlagen
  1. Anl. 1Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis 31. Dezember 2027