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EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (EU-BStbG)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.09.2025 — BGBl. I Nr. 50/2025
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
heute01.09.2025 § → § BGBl. I Nr. 50/2025
25.07.202531.08.2025 § → § BGBl. I Nr. 50/2025
20.07.202224.07.2025 § → § BGBl. I Nr. 108/2022
01.09.201919.07.2022 BGBl. I Nr. 62/2019 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 01.09.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. TeilAllgemeine Bestimmungen
1. AbschnittAllgemeines
  1. § 1Umsetzung von Unionsrecht
  2. § 2Anwendungsbereich
  3. § 3Begriffsbestimmungen
  4. § 4Sprachenregelung
2. AbschnittErnennung der unabhängigen Personen für die Liste der Europäischen Union
  1. § 5Liste der unabhängigen Personen
  2. § 6Änderungen der Liste
  3. § 7Pflichten der unabhängigen Person
2. TeilStreitbeilegungsbeschwerde
1. AbschnittEinbringung der Streitbeilegungsbeschwerde
  1. § 8Einbringung
  2. § 9Inhalt
  3. § 10Frist für die Einbringung
  4. § 11Bestätigung des Eingangs
  5. § 12Kommunikation mit den anderen betroffenen Mitgliedstaaten
  6. § 13Wirkung der Streitbeilegungsbeschwerde
2. AbschnittPrüfung der Streitbeilegungsbeschwerde
  1. § 14Ersuchen um zusätzliche Informationen
  2. § 15Prüfung der Streitbeilegungsbeschwerde
  3. § 16Frist für die Prüfung der Streitbeilegungsbeschwerde
3. AbschnittZulassung der Streitbeilegungsbeschwerde durch den Beratenden Ausschuss
  1. § 17Antrag auf Zulassung
  2. § 18Prüfung des Antrags
  3. § 19Einsetzung
  4. § 20Vereinfachte Geschäftsordnung
  5. § 21Prüfung der Zulassung durch den Beratenden Ausschuss
3. TeilVerständigungsverfahren
1. HauptstückGang des Verständigungsverfahrens
  1. § 22Einleitung bei Zulassung der Streitbeilegungsbeschwerde durch alle zuständigen Behörden
  2. § 23Einleitung bei Zulassung der Streitbeilegungsbeschwerde durch den Beratenden Ausschuss
  3. § 24Frist für die Einigung
  4. § 25Ersuchen um zusätzliche Informationen
2. HauptstückBeendigung des Verständigungsverfahrens
1. AbschnittEntscheidung
  1. § 26Einigung im Verständigungsverfahren
  2. § 27Mitwirkung der betroffenen Person
  3. § 28Entscheidung im Verständigungsverfahren
2. AbschnittSonstige Beendigung
  1. § 29Beendigung durch Zeitablauf
  2. § 30Beendigung durch Abbruch
  3. § 31Beendigung durch Wegfall der Streitfrage
4. TeilSchiedsgerichtliches Verfahren
1. HauptstückAntragstellung und Prüfung des Antrags
  1. § 32Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichtes
  2. § 33Prüfung des Antrags
  3. § 34Wegfall der Streitfrage
  4. § 35Strafe oder Verbandsgeldbuße wegen eines Finanzvergehens
  5. § 36Fehlende Doppelbesteuerung
  6. § 37Kein Zugang zum schiedsgerichtlichen Verfahren
2. HauptstückVerfahren vor dem Beratenden Ausschuss
1. AbschnittEinsetzung des Beratenden Ausschusses
  1. § 38Auswahl des Schiedsgerichtes
  2. § 39Frist für die Einsetzung
  3. § 40Einsetzung
  4. § 41Auswahl der unabhängigen Person durch Los
  5. § 42Benennung der unabhängigen Person durch Gericht
2. AbschnittGeschäftsordnung
  1. § 43Geschäftsordnung
  2. § 44Inhalt
  3. § 45Unvollständige oder nicht übermittelte Geschäftsordnung
3. AbschnittStellungnahme des Beratenden Ausschusses
  1. § 46Unabhängige Stellungnahme
  2. § 47Frist für die Stellungnahme
  3. § 48Beschlussfassung
3. HauptstückVerfahren vor dem Ausschuss für Alternative Streitbeilegung
1. AbschnittEinsetzung und Geschäftsordnung
  1. § 49Einsetzung
  2. § 50Frist für die Einsetzung
  3. § 51Geschäftsordnung
2. AbschnittStellungnahme
  1. § 52Stellungnahme
4. HauptstückGemeinsame Bestimmungen für das schiedsgerichtliche Verfahren
1. AbschnittVerfahrensgrundsätze
  1. § 53Pflichten der betroffenen Person
  2. § 54Geheimhaltungspflicht der betroffenen Person
  3. § 55Rechte der betroffenen Person
  4. § 56Pflicht der österreichischen zuständigen Behörde
  5. § 57Geheimhaltungspflichten der Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichter
  6. § 57aGerichtlich strafbare Verletzung der Geheimhaltungspflichten
2. AbschnittAbschließende Entscheidung
  1. § 58Einigung im schiedsgerichtlichen Verfahren
  2. § 59Rechte und Pflichten der betroffenen Person
  3. § 60Abschließende Entscheidung
  4. § 61Keine Umsetzung der abschließenden Entscheidung
3. AbschnittSonstige Beendigung
  1. § 62Beendigung durch Wegfall der Streitfrage
4. AbschnittVeröffentlichung der abschließenden Entscheidung
  1. § 63Inhalt der Veröffentlichung
  2. § 64Zusammenfassung der abschließenden Entscheidung
  3. § 65Veröffentlichung durch die Europäische Kommission
5. TeilGemeinsame Bestimmungen für alle Verfahren
  1. § 66Verbindung von Verfahren
  2. § 67Gegenstandslosigkeit
  3. § 68Zurücknahme der Streitbeilegungsbeschwerde
  4. § 69Unterbrechung
  5. § 70Parteistellung
  6. § 71Amtswegige Gerichts-, Verwaltungs- oder Strafverfahren
6. TeilArten des Schiedsgerichtes
1. AbschnittBeratender Ausschuss
  1. § 72Zusammensetzung
  2. § 73Aufgaben
2. AbschnittAusschuss für Alternative Streitbeilegung
  1. § 74Form
  2. § 75Zusammensetzung
  3. § 76Aufgaben
7. TeilSchlussbestimmungen
  1. § 77Kosten
  2. § 78Gebührenbefreiungen
  3. § 79Verweisungen
  4. § 80Datenschutz
  5. § 81Vollziehung
  6. § 82Inkrafttreten