Norm FlexKapGG× ▾ ‹›Gliederung Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2024 — BGBl. I Nr. 179/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2024 BGBl. I Nr. 179/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Begriff der Flexiblen Kapitalgesellschaft§ 2Rechtsformzusatz§ 3Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafterinnen§ 4Vereinfachte Gründung§ 5Einzahlungen auf die Stammeinlagen§ 6Pflicht zur Bestellung eines Aufsichtsrats§ 7Schriftliche Abstimmung§ 8Uneinheitliche Stimmabgabe§ 9Unternehmenswert-Anteile§ 10Mitverkaufsrecht der Unternehmenswert-Beteiligten§ 11Besondere Bestimmungen für Unternehmenswert-Anteile von Mitarbeiterinnen§ 12Form von Anteilsübertragungen und Übernahmeerklärungen§ 13Stückanteile§ 14Teilbarkeit des Geschäftsanteils§ 15Erwerb eigener Geschäftsanteile§ 16Veräußerung und Einziehung eigener Geschäftsanteile§ 17Inpfandnahme eigener Geschäftsanteile§ 18Erwerb eigener Geschäftsanteile durch Dritte§ 19Bedingte Kapitalerhöhung§ 20Ausübung des Bezugsrechts§ 21Genehmigtes Kapital§ 22Sonstige Finanzierungsformen§ 23Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Geschäftsanteilen§ 24Wirksamwerden der Einziehung§ 25Umwandlung einer FlexKapG in eine GmbH und einer GmbH in eine FlexKapG§ 26Umwandlung einer FlexKapG in eine AG und einer AG in eine FlexKapG§ 27Sprachliche Gleichbehandlung§ 28Inkrafttreten§ 29Vollziehung