Norm PRG× ▾ ‹›Gliederung Pauschalreisegesetz (PRG) Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2018 — BGBl. I Nr. 50/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.2018 BGBl. I Nr. 50/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2018 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittGeltungsbereich, Begriffsbestimmungen, zwingendes Recht§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Unwirksame Vereinbarungen2. AbschnittInformationspflichten und Inhalt des Pauschalreisevertrags§ 4Vorvertragliche Informationen§ 5Wirkung der vorvertraglichen Informationen auf den Vertragsinhalt§ 6Inhalt des Pauschalreisevertrags und vor Beginn der Pauschalreise bereitzustellende Unterlagen3. AbschnittÜbertragung und Änderung des Pauschalreisevertrags; Rücktritt vom Pauschalreisevertrag§ 7Übertragung des Pauschalreisevertrags auf einen anderen Reisenden§ 8Änderung des Preises§ 9Andere Änderungen des Pauschalreisevertrags§ 10Rücktritt vom Pauschalreisevertrag vor Beginn der Pauschalreise4. AbschnittErbringung der vertraglichen Reiseleistungen; Gewährleistung; Schadenersatz§ 11Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen§ 12Preisminderung und Schadenersatz§ 13Möglichkeit zur Kontaktaufnahme über den Reisevermittler§ 14Beistandspflicht5. AbschnittVerbundene Reiseleistungen§ 15Informationspflichten6. AbschnittErgänzende Bestimmungen§ 16Besondere Pflichten des Reisevermittlers im Fall eines außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassenen Reiseveranstalters§ 17Haftung für Buchungsfehler§ 18Rückgriffansprüche7. AbschnittStraf- und Schlussbestimmungen§ 19Strafbestimmungen§ 20Inkrafttreten; Übergangsbestimmung§ 21VollziehungUmsetzungshinweis§ 22AnlagenAnl. 1Anl. 2