Norm TAMG× ▾ ‹›Gliederung Tierarzneimittelgesetz (TAMG) Fassungen (Gesetz) ab 01.09.2025 — BGBl. I Nr. 50/2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.09.2025 § → § BGBl. I Nr. 50/2025 25.07.202531.08.2025 § → § BGBl. I Nr. 50/2025 01.07.202424.07.2025 § → § BGBl. I Nr. 53/2024 22.05.202430.06.2024 § → § BGBl. I Nr. 53/2024 02.01.202421.05.2024 § → § BGBl. I Nr. 194/2023 01.01.202401.01.2024 BGBl. I Nr. 186/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. HauptstückAllgemeine Bestimmungen§ 1Ziel§ 2Anwendungsbereich§ 3Begriffsbestimmungen§ 4ZuständigkeitenII. HauptstückI. AbschnittInverkehrbringen§ 5Anforderungen an Tierarzneimittel§ 6Anforderungen an das Inverkehrbringen§ 7Meldung von Tierarzneimitteln§ 8Antrag auf Zulassung§ 9Besondere Antragsvoraussetzungen, Bedingungen und Gültigkeit§ 10Voraussetzungen für die Durchführung klinischer Prüfungen§ 11Zulassungs- und Registrierungsverfahren§ 12Gültigkeit der Zulassung oder der Registrierung§ 13Inverkehrbringen und tatsächliches Bereitstellen§ 14Änderung der Zulassung oder Registrierung§ 15Aussetzen, Ruhen, Widerruf und Aufhebung von Zulassungen und Registrierungen§ 16Rechtsübergang§ 17Abverkaufsfristen nach Änderung oder Rechtsübergang§ 18Parallelhandel mit Veterinärarzneispezialitäten§ 19Genehmigungsverfahren für den Vertrieb im Parallelhandel§ 20Fachinformation (Zusammenfassung der Produkteigenschaften –SPC)§ 21Gebrauchsinformation (Packungsbeilage)§ 22Kennzeichnung§ 23Chargenfreigabe§ 24Internetportal und ArzneispezialitätenregisterII. AbschnittWerbung und Kontrolle§ 25Werbebeschränkungen§ 26Umsetzung der Bestimmungen zur Werbung§ 27Kontrolle der Werbung für Tierarzneimittel§ 28IrreführungIII. AbschnittBetriebsvorschriften§ 29Betriebsordnungen§ 30Bewilligung§ 31Änderung der Bewilligung§ 32Zusätzliche Auflagen§ 33Zurücknahme oder Widerruf einer Bewilligung§ 34Verzicht auf die Bewilligung§ 35Datenerfassung§ 36Betriebsüberprüfung§ 37Persönliche Voraussetzungen der sachkundigen PersonIV. AbschnittMarktüberwachung und Pharmakovigilanz§ 38Pharmakovigilanz§ 39Pharmakovigilanzinspektionen§ 40Verordnungsermächtigung§ 41Meldung unerwünschter Ereignisse§ 42Qualitätsmängel, gefälschte TierarzneimittelV. AbschnittGroßhandelsvertrieb§ 43Abgabe von Tierarzneimitteln im Großhandel§ 44Abgabe von Tierärztemustern§ 45Sicherstellung der VersorgungVI. AbschnittBehördliche Kontrolle von Tierarzneimitteln§ 46Probennahme§ 47Überwachungs- und Schutzmaßnahmen§ 48Vorläufige BeschlagnahmeIII. HauptstückI. AbschnittEinzelhandelsvertrieb§ 49Abgabe von Tierarzneimitteln im Kleinen§ 50Einzelhandel im Fernabsatz§ 51Abgabe in Handelspackungen§ 52Tierärztliche Verschreibung§ 53Aufbewahrungszeitraum einer tierärztlichen Verschreibung§ 54Tierärztliche Verschreibung antimikrobiell wirksamer ArzneimittelII. AbschnittAnwendung von Tierarzneimitteln§ 55Bereithalten zur Anwendung und Lagern§ 56Allgemeines zur Anwendung§ 57Zulassungsüberschreitende Anwendung bei nicht der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierarten§ 58Zulassungsüberschreitende Anwendung bei der Lebensmittelgewinnung dienenden landlebenden Tierarten§ 59Zulassungsüberschreitende Anwendung bei der Lebensmittelgewinnung dienenden wasserlebenden Tierarten§ 60Wartezeit bei zulassungsüberschreitender Arzneimittelanwendung§ 61Anwendung von antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln/Arzneimitteln§ 62Sonderbestimmungen für immunologische Tierarzneimittel§ 63Anwendung homöopathischer Tierarzneimittel bzw. homöopathischer Arzneimittel§ 64Einbindung von Tierhaltern in die Arzneimittelanwendung§ 65Entsorgung von ArzneimittelnIII. AbschnittDokumentation§ 66Allgemeine Bestimmungen§ 67Dokumentation des Wareneingangs im Einzelhandel§ 68Dokumentation des Warenausgangs aus einer tierärztlichen Hausapotheke§ 69Dokumentation des Warenausgangs aus einer öffentlichen Apotheke oder einer Apotheke einer akademischen Ausbildungsstätte für Veterinärmedizin§ 70Dokumentation über homöopathische Anfertigungen§ 71Sonstige DokumentationspflichtenIV. AbschnittSonderbestimmungen für Arzneifuttermittel§ 72Verschreibung von Arzneifuttermitteln§ 73Gültigkeitsdauer der Verschreibung eines Arzneifuttermittels§ 74Anforderungen an die tierärztliche Verschreibung für Arzneifuttermittel§ 75Herstellung und Anwendung von Arzneifuttermitteln§ 76Hofmischer und mobile Mischer§ 77Werbebeschränkungen für Arzneifuttermittel und ZwischenerzeugnisseV. AbschnittBehördliche Kontrolle der Anwendung von Tierarzneimitteln§ 78Überwachung von Betrieben§ 79Sicherstellung und Beschlagnahme§ 80Maßnahmen bei Rückständen bei lebenden Tieren, tierischen Primärerzeugnissen und Fleisch§ 81Vorschriftswidrige BehandlungIV. HauptstückI. Abschnitt§ 82Gebühren§ 83Automationsunterstützter Datenverkehr§ 84Geheimhaltungspflicht und TransparenzII. AbschnittSanktionen§ 85Gerichtlich strafbare Handlungen in Zusammenhang mit der Abgabe und der Anwendung§ 86Gerichtlich strafbare Handlungen im Zusammenhang mit der Fälschung§ 87Einziehung§ 88Sicherstellungsbefugnis und Informationspflichten des Zollamts Österreich§ 89Verwaltungsstrafbestimmungen§ 90Unterlassungsklage§ 91Mitwirkung der Organe des öffentlichen SicherheitsdienstesIII. AbschnittÜbergangs- und Schlussbestimmungen§ 92Verweise§ 93Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen§ 94Vorbereitung der Vollziehung§ 95Vollziehung