Gliederung Fassung vom 30.07.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
I. TeilOrganisationsrecht
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
1. UnterabschnittGrundsätze, Aufgaben und Geltungsbereich
- § 1Ziele
- § 2Leitende Grundsätze
- § 3Aufgaben
- § 4Rechtsform
- § 5Weisungsfreiheit und Satzungsfreiheit
- § 6Geltungsbereich
- § 7Wirkungsbereich der Universitäten
- § 8Sicherung von Forschungs- und Lehrbereichen
- § 9Rechtsaufsicht
- § 10Gesellschaften, Stiftungen, Vereine
- § 11Universitätsbericht
2. UnterabschnittFinanzierung, Leistungsvereinbarung und Qualitätssicherung
- § 12Universitätsfinanzierung aus Bundesmitteln
- § 12aFestlegung der Globalbudgets der Universitäten
- § 12bGesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan
- § 13Leistungsvereinbarung
- § 13aSchlichtungskommission
- § 13bEntwicklungsplan
- § 14Evaluierung und Qualitätssicherung
3. UnterabschnittGebarung und Rechnungswesen
- § 15Gebarung
- § 16Rechnungswesen und Berichte
- § 17Inanspruchnahme von Dienstleistungen
- § 18Gewerbe- und abgabenrechtliche Stellung der Universitäten
2. AbschnittLeitung und innerer Aufbau der Universität
1. UnterabschnittBestimmungen für alle Universitäten
- § 19Satzung
- § 20Leitung und innere Organisation
- § 20aGeschlechtergerechte Zusammensetzung von Kollegialorganen
- § 20bFrauenförderungsplan und Gleichstellungsplan
- § 20cInteruniversitäre Organisationseinheiten
- § 20dInterhochschulische Organisationseinheiten
- § 21Universitätsrat
- § 22Rektorat
- § 23Rektorin oder Rektor
- § 23aFindungskommission
- § 23bWiederbestellung der Rektorin oder des Rektors
- § 24Vizerektorinnen und Vizerektoren
- § 25Senat
2. UnterabschnittForschungsförderung, Auftragsforschung und Vollmachten
- § 26Forschungsförderung und Auftragsforschung
Vollmachten
- § 27
- § 28
3. UnterabschnittSonderbestimmungen für die Klinischen Bereiche der Medizinischen Universitäten bzw. der Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist
- § 29Organisation
- § 30Ethikkommission
- § 31Gliederung des Klinischen Bereichs
- § 32Leitungsfunktionen im Klinischen Bereich
- § 33Kostenersatz an den Krankenanstaltenträger
- § 34Vertreterinnen und Vertreter der Ärzte und Zahnärzte
- § 35Lehreinrichtungen
- § 35aKlinisch-Praktisches Jahr
- § 35bZahnmedizinisch-Klinisches Praktikum
4. UnterabschnittSonderbestimmungen für die Veterinärmedizinische Universität Wien
- § 36Tierspital
- § 37Veterinärmedizinische Lehrinstitute und Organisationseinheit für Wildtierkunde und Ökologie
5. UnterabschnittSonderbestimmungen für die Katholische und die Evangelische Theologie
- § 38
6. UnterabschnittSonderbestimmungen für die Akademie der bildenden Künste Wien
- § 39Gemäldegalerie und Kupferstichkabinett
7. UnterabschnittUniversitäts-Sportinstitute
- § 40
8. UnterabschnittSonderbestimmungen für die Universität Wien
- § 40aInstitut für Österreichische Geschichtsforschung
9. UnterabschnittSonderbestimmungen für die Universität für Weiterbildung Krems
- § 40bGeltungsbereich
- § 40cAufgaben
- § 40dStudien und Organisation
- § 40eFinanzierung
3. AbschnittGleichstellung der Geschlechter und Frauenförderung
- § 41Frauenfördergebot
- § 42Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
- § 43Schiedskommission
- § 44Anwendung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
4. AbschnittVerfahren
- § 45Aufsicht
- § 46Verfahren in behördlichen Angelegenheiten
- § 47Säumnis von Organen
- § 48Zugang zu Informationen und proaktive Veröffentlichungspflicht
- § 49Haftung
- § 50Rechtsvertretung
II. TeilStudienrecht
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
- § 51Begriffsbestimmungen
- § 52Einteilung des Studienjahres
- § 53Aufbewahrung von universitätsspezifischen Daten
2. AbschnittStudien
- § 54Ordentliche Studien
- § 54aErweiterungsstudien
- § 54bErweiterungsstudien zur Erweiterung von Lehramtsstudien
- § 54dGemeinsame Studienprogramme
- § 54eGemeinsam eingerichtete Studien
- § 54fStudien im Ausland
- § 55Individuelles Studium
- § 56Universitätslehrgänge
- § 57Vorbereitungslehrgänge
- § 58Curricula
3. AbschnittStudierende
- § 59Rechte und Pflichten der Studierenden
- § 59aMindeststudienleistung
- § 59bUnterstützungsleistungen seitens der Universität
- § 60Zulassung zum Studium
- § 61Zulassungsfristen
- § 62Meldung der Fortsetzung des Studiums
- § 63Zulassung zu ordentlichen Studien
- § 63aSonderbestimmung für die Zulassung zu Master- und Doktoratsstudien
- § 64Allgemeine Universitätsreife (Universitätszugang)
- § 64aStudienberechtigungsprüfung
- § 65Besondere Universitätsreife
- § 65aEignung für Lehramtsstudien und Studien für Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen
- § 65bRechtsschutz bei Aufnahmeverfahren
- § 66Studieneingangs- und Orientierungsphase
- § 67Beurlaubung
- § 68Erlöschen der Zulassung zu ordentlichen Studien
- § 69Abgangsbescheinigung
- § 70Zulassung zu außerordentlichen Studien
- § 71Erlöschen der Zulassung zu außerordentlichen Studien
3a. AbschnittZugangsregelungen im Kontext einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung
- § 71aZiele
- § 71bZulassung zu besonders stark nachgefragten Bachelor- und Diplomstudien
- § 71cErgänzende Bestimmungen für die Zulassung zu den vom deutschen Numerus Clausus betroffenen Studien
- § 71dZulassung zu an einer Universität besonders stark nachgefragten Bachelor- und Diplomstudien
- § 71eZulassung zu an einer Universität besonders stark nachgefragten Masterstudien
4. AbschnittBeurteilung des Studienerfolgs und Zeugnisse
- § 72Feststellung und Beurteilung des Studienerfolgs
- § 72aGesamtnote
- § 73Nichtigerklärung von Beurteilungen
- § 74Zeugnisse
4a. AbschnittZulassungs- und Ergänzungsprüfungen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen
- § 75Zulassungs- und Ergänzungsprüfungen
- § 76Lehrveranstaltungen und Prüfungen
- § 76aSondervorschrift für die Durchführung von Prüfungen mit Mitteln der elektronischen Kommunikation
- § 77Wiederholung von Prüfungen
- § 78Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Kompetenzen
- § 79Rechtsschutz bei Prüfungen
5. AbschnittBachelorarbeiten, Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen
- § 80Bachelorarbeiten
- § 81Diplom- und Masterarbeiten
- § 82Künstlerische Diplom- und Masterarbeiten
- § 83Dissertationen und künstlerische Dissertationen
- § 84Einsicht in die Beurteilungsunterlagen
- § 85Anerkennung von wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten
- § 86Veröffentlichungspflicht
6. AbschnittAkademische Grade
- § 87Verleihung akademischer Grade
- § 87aFestlegung akademischer Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen
- § 88Führung akademischer Grade
- § 89Widerruf inländischer akademischer Grade oder akademischer Bezeichnungen
7. AbschnittNostrifizierung
- § 90
8. AbschnittStudienbeitragsbestimmungen
- § 91Studienbeitrag
- § 92Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrages
9. AbschnittSonderbestimmungen
- § 93Sonderbestimmungen für die Katholische Theologie
- § 93aSonderbestimmungen für das gemeinsame Studium der Humanmedizin an der Universität Linz und der Medizinischen Universität Graz
III. TeilAngehörige der Universität
1. Abschnitt
- § 94Einteilung
2. AbschnittForschungsstipendiatinnen und Forschungsstipendiaten sowie Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung
- § 95Forschungsstipendiatinnen und Forschungsstipendiaten
- § 96Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung
3. AbschnittWissenschaftliches und künstlerisches Universitätspersonal
- § 97Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
- § 98Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Abgekürztes Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
- § 99
- § 99a
- § 100Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb
4. AbschnittAllgemeines Universitätspersonal
- § 101
5. AbschnittPrivatdozentinnen und Privatdozenten, Habilitation, emeritierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Ruhestand
- § 102Privatdozentinnen und Privatdozenten
- § 103Habilitation
- § 104Emeritierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Ruhestand
6. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
- § 105Gewissensfreiheit und Forschungsfreiheit
- § 106Verwertung von geistigem Eigentum
IV. TeilPersonalrecht
- § 107Ausschreibung und Aufnahme
- § 108Rechtsgrundlagen der Arbeitsverhältnisse
- § 108aGesetzliche Sonderregelung für Angehörige von Einrichtungen für Gerichtliche Medizin
- § 109Dauer der Arbeitsverhältnisse
- § 110Gesetzliche Sonderregelungen zur Arbeitszeit und Arbeitsruhe für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal
- § 111Gesetzliche Sonderregelungen zur Arbeitsruhe für das allgemeine Universitätspersonal
- § 113Erweiterter Kündigungs- und Entlassungsschutz
- § 114Übernahme von öffentlichen Ämtern
- § 115Pensionskassensystem und betriebliche Kollektivversicherung
V. TeilStrafbestimmungen
- § 116
- § 116aGhostwriting
VI. TeilLiegenschaften, Bauwerke, Räumlichkeiten
- § 117Raumnutzung
- § 118Mietrechte an Objekten der BIG und anderer Eigentümer
- § 118aImmobilienbewirtschaftung der Universitäten
VIII. TeilÜbergangs- und Schlussbestimmungen
1. AbschnittImplementierung der neuen Organisation
- § 120Gründungskonvent
- § 121Implementierungsschritte
2. AbschnittOrganisation
- § 122Überleitung der Universitätsangehörigen gemäß UOG 1993 und KUOG
- § 123Übergangsbestimmungen für Berufungskommissionen, Habilitationskommissionen und besondere Habilitationskommissionen
Übergangsbestimmungen für die Errichtung einer Medizinischen Fakultät
- § 123a
- § 123b
3. AbschnittStudienrecht
- § 124
4. AbschnittÜberleitung des Personals
- § 125Beamtinnen und Beamte des Bundes
- § 126Vertragsbedienstete des Bundes
- § 127Lehrlinge des Bundes
- § 128Neuaufnahmen
- § 129Haftungen des Bundes
- § 130Forderungen des Bundes gegenüber den Bediensteten
- § 131Übergang der Dienst- und Naturalwohnungen
- § 132Wissenschaftliche (Künstlerische) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (in Ausbildung)
- § 133Personen in einem besonderen Rechtsverhältnis zum Bund
- § 134Angestellte im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit
- § 135Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität
5. AbschnittÜbertragung von Rechten und Vermögen
- § 136Nachfolgeeinrichtungen
- § 137Übergang von Mietrechten an Liegenschaften, Bauwerken und Räumlichkeiten
- § 138Rechtsnachfolge bei gemeinsam genutzten Liegenschaften, Bauwerken und Räumlichkeiten
- § 139Übertragung der im Eigentum des Bundes stehenden Mobilien auf die Universitäten
- § 140Übertragung der im Eigentum teilrechtsfähiger Einrichtungen der Universitäten und Universitäten der Künste stehenden Immobilien, Mobilien und Rechte auf die Universitäten
5a. AbschnittVereinigung von Universitäten
- § 140aRechtsnachfolge
- § 140bÜbergangsbestimmungen für die Satzung, den Organisations- und den Entwicklungsplan
- § 140cÜbergang von Mietrechten an Liegenschaften, Bauwerken und Räumlichkeiten
- § 140dÜberleitung des Personals
- § 140eÜbergangsbestimmungen für die Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 140fStudienrechtliche Übergangsbestimmungen
Sonstige Bestimmungen
- § 140g
- § 140h
6. AbschnittBudget
- § 141
6a. AbschnittZukünftige kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung
- § 141bLeistungsvereinbarungen für den Zeitraum 2019 bis 2021
- § 141cImplementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung
7. AbschnittIn-Kraft-Treten und Vollziehung
- § 142Verweisungen
- § 143Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
- § 144Vollziehung