Rechtstracker.at
Entscheidung 11 Os 26/16g×

Entscheidung 11 Os 26/16g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0097292 Rechtssatz 10.09.1959Strafrecht
Über das Wesen des Sachverständigengutachtens und die Bedeutung von Privatgutachten.
RS0097557 Rechtssatz 04.09.1985Strafrecht
Auch wenn das Gesetz in § 439 Abs 2 StPO (ebenso wie in § 429 Abs 2 Z 2 StPO) die Untersuchung durch mindestens einen Sachverständigen vorsieht, so gelten doch die Regeln der §§ 118 Abs 2 und 134 Abs 1 StPO auch im Einweisungsverfahren uneingeschränkt, wona …
RS0099099 Rechtssatz 29.08.1991Strafrecht
Nur Beweisanträge, die während der Hauptverhandlung gestellt wurden, können Grundlage einer Verfahrensrüge sein. Anträge, die in Schriftsätzen außerhalb der Hauptverhandlung eingebracht wurden, erfüllen diese Voraussetzungen nur, wenn sie vom Antragsteller …
RS0106259 Rechtssatz 17.12.1996Strafrecht
Das Recht der Parteien zur Erhebung von Einwendungen gegen die Bestellung eines Sachverständigen ist keineswegs ausschließlich auf die Zeit vor der Erstattung von Befund und Gutachten beschränkt. Solche Einwendungen sind grundsätzlich auch noch später zuläs …
RS0115646 Rechtssatz 26.09.2001Strafrecht
Die Forderung nach einem Privatsachverständigen ist verfehlt. Die StPO bezeichnet nur die Personen als Sachverständige, die vom Gericht als solche beigezogen werden (§ 120 ff, 254 Abs 2 StPO). Die Bedeutung sogenannter "Privatsachverständiger" liegt allein …
RS0115712 Rechtssatz 25.09.2001Strafrecht
Die - außer dem Fall des § 252 Abs 1 StPO - in dessen Abhörung bestehende Beiziehung eines Sachverständigen zur Hauptverhandlung kann durch das Vorbringen erheblicher Einwendungen verhindert werden, auch wenn dieser bereits ein schriftliches Gutachten abgeg …
RS0118421 Rechtssatz 14.01.2004Strafrecht
Die Beiziehung eines Privatgutachters ist dem Gesetz fremd. Die Auswahl der Sachverständigen kommt ausschließlich dem Gericht zu. Wird ein Privatgutachten zum Akt genommen, kann auch nur dessen Befund zu erheblichen Bedenken iS der Z 5a Anlass geben. Da näm …
RS0119962 Rechtssatz 10.05.2005Strafrecht
Die Beiziehung von Hilfskräften steht dem Sachverständigen auch ohne ausdrücklichen Gerichtsauftrag frei. Um eine entsprechende Nachprüfung und Überwachung zu gewährleisten, hat er bei Geltendmachung der Gebühren jene Umstände darzulegen, aus denen sich die …
RS0126626 Rechtssatz 23.12.2010Strafrecht
Eine auf mangelnde Sachkunde des Sachverständigen gegründete Einwendung gegen diesen ist nach Erstattung von Befund und Gutachten zufolge der Spezialregelung des § 127 Abs 3 erster Satz StPO nicht mehr zulässig. Da spätestens mit der Abgabe des schriftliche …
RS0127941 Rechtssatz 10.04.2012Strafrecht
Ein Befund ist unbestimmt, wenn die Erörterungen des Sachverständigen nicht verständlich oder nicht nachvollziehbar sind oder ihnen nicht zu entnehmen ist, welche Tatsachen der Sachverständige als erwiesen angenommen hat, wenn der Befund in sich widersprüch …
RS0127942 Rechtssatz 10.05.2012Strafrecht
Ein Gutachten ist dann (außer dem Fall der Widersprüchlichkeit) „sonst mangelhaft“ im Sinn des § 127 Abs 3 erster Satz StPO, wenn es unschlüssig, unklar oder unbegründet ist, den Gesetzen der Logik widerspricht oder nicht mit den gesicherten Erkenntnissen d …
RS0130055 Rechtssatz 15.04.2015Strafrecht
Allein aus dem Umstand, dass ein Sachverständiger bereits im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft beigezogen wurde, folgt nicht der generelle Ausschluss dieses Sachverständigen für die Bestellung in der Hauptverhandlung. Vielmehr ist auch bei die …