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Entscheidung 13 Os 115/18p×

Entscheidung 13 Os 115/18p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089089 Rechtssatz 22.12.1986Strafrecht
Die Schuldform des Vorsatzes muss im Urteilsspruch nicht zum Ausdruck kommen (siehe § 7 Abs 1 StGB).
RS0089376 Rechtssatz 24.03.1983Zivilrecht; Strafrecht
Die Schuldform des § 7 Abs 2 StGB wird den qualifizierenden Tatfolgen subintelligiert und bedarf daher, wofern sie im Gesetzeswortlaut (hier § 143 Ende StGB) fehlt, keiner Aufnahme in Frage und Wahrspruch.
RS0089457 Rechtssatz 26.03.1987Strafrecht
Die Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung kann für alle unmittelbaren (Mittäter) Täter nur einheitlich beurteilt werden.
RS0089653 Rechtssatz 26.05.1994Strafrecht
Nach § 12 zweiter Fall StGB reicht aus, daß der Bestimmungstäter einen anderen zu einer Straftat auffordert, das heißt dafür ursächlich wird, daß sich dieser andere zu ihrer Ausführung entschließt. Dabei muß der Bestimmende bloß mit dem für das angesonnene …
RS0089717 Rechtssatz 14.12.1994Strafrecht
Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB ist, wer vorsätzlich einen anderen zur Ausführung einer strafbaren Handlung veranlasst, also den Anstoß zur Tatausführung durch einen anderen gibt. Der unmittelbare Täter muss dabei zu einer individuell bestimmte …
RS0089835 Rechtssatz 20.04.1993Strafrecht
Für die Begründung der Mittäterschaft ist der Umstand wesentlich, dass der einzelne Täter - im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit mindestens einem anderen - eine dem Tatbild entsprechende Ausführungshandlung setzt. Die einzelnen - von einem gemeinsa …
RS0089907 Rechtssatz 20.04.1993Strafrecht
Im Fall der Mittäterschaft ist eine Schuldfrage in der Regel darauf zu richten, ob der Angeklagte eine konkrete Ausführungshandlung gesetzt hat. Erweist sich eine solche Spezialisierung mangels entsprechender Verfahrensergebnisse als nicht möglich, so genüg …
RS0090006 Rechtssatz 30.05.1995Strafrecht
Im Falle der Mittäterschaft nach § 12 erster Fall StGB haften alle Mittäter für ihre Mitwirkung an der Tatausführung wechselseitig, sodass jedem die Tatbeiträge der anderen zugerechnet werden. Diese Haftung ist auch dann gegeben, wenn einer der Mittäter ers …
RS0090011 Rechtssatz 20.09.1995Strafrecht
Für die Annahme der Mittäterschaft genügt ein der Verhaltensbeschreibung des Tatbildes zumindest teilweise entsprechendes Tätigwerden in der Ausführungsphase. Demgemäß ist es auch nicht erforderlich, daß jeder Mittäter das Tatbild zur Gänze verwirklicht, we …
RS0090277 Rechtssatz 14.07.1976Strafrecht
Beendeter - unbeendeter Versuch: Der Versuch ist beendet, wenn es keiner weiteren Handlung des Täters bedarf, um den tatbestandsmäßigen Erfolg eintreten zu lassen (zB: der Täter hat sein Opfer ins Wasser gestoßen und braucht nur warten, bis es ertrinkt; ode …
RS0090712 Rechtssatz 24.03.1982Strafrecht
Ein und dieselbe Tat kann nicht vom Standpunkt eines Mittäters als vollendetes Delikt und vom Standpunkt eines anderen Mittäters als Versuch dieses Deliktes beurteilt werden (hier: in der Anfangsphase gemeinsam, in der Endphase nur von einem Täter ausgeführ …
RS0093818 Rechtssatz 30.11.1982Strafrecht
Widerrechtlich erlangt ist ein Schlüssel, wenn er rechtswidrig in den Gewahrsam des Täters gelangt; so durch eigenmächtige Wegnahme (auch aus einem Versteck), Abnötigung oder listiges Herauslocken; nicht hingegen dann, wenn er vom Täter gefunden, vom Berech …
RS0098117 Rechtssatz 26.11.1992Strafrecht
Es ist nicht ausgeschlossen, die neuerliche Vernehmung eines bereits in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen zu begehren; dies allerdings nur dann, wenn im weiteren Verfahren Umstände hervorkommen, die eine neuerliche Vernehmung geboten erscheinen lassen …
RS0098297 Rechtssatz 16.08.1995Strafrecht
Die Beurteilung der Wahrheit und Richtigkeit der Aussage von Zeugen ist als Prüfung der Glaubwürdigkeit und Beweiskraft der im Verfahren vorgeführten Beweismittel ein Akt freier Beweiswürdigung, der ausschließlich dem Gericht zusteht (§ 258 Abs 2 StPO). Zwa …
RS0099328 Rechtssatz 14.12.1971Strafrecht
Hat sich der Angeklagte einem Antrag des Staatsanwalts nicht angeschlossen, so kann er dessen Nichtdurchführung nicht mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO rügen.
RS0100846 Rechtssatz 21.06.1972Strafrecht
Die Niederschrift nach § 331 Abs 3 StPO gehört nicht zum Wahrspruch. Ihr Inhalt kann daher niemals zum Gegenstand einer Nichtigkeitsbeschwerde und schon gar nicht einer Rechtsrüge nach § 345 Abs 1 Z 12 StPO gemacht werden.
RS0101245 Rechtssatz 16.06.1981Strafrecht
Nichtanwendung begründet keine Nichtigkeit (KH 1130, 5 Os 1375/54).
RS0119418 Rechtssatz 21.10.2004Strafrecht
Aus § 345 Abs 1 Z 6 StPO prozessförmig vorgebrachte Kritik am Unterlassen von Eventualfragen muss sich auf ein solches Tatsachenvorbringen in der Hauptverhandlung berufen und jene strafbaren Handlungen nennen, nach denen eventualiter gefragt hätte werden so …
RS0125434 Rechtssatz 17.11.2009Strafrecht
Gegenstand der Instruktionsrüge (Z 8) ist der auf die Darlegung der gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlungen, auf welche die Fragen an die Geschworenen gerichtet sind, die Auslegung der in diesen vorkommenden Ausdrücke des Gesetzes, das Verhältnis de …
RS0128874 Rechtssatz 18.06.2013Strafrecht
Wenn aus § 281 Abs 1 Z 5a StPO nur das angebliche Fehlen aktenkundiger Beweisergebnisse für die Schuld des Angeklagten, nicht aber gegen dessen Schuld sprechende Tatumstände releviert werden, gelangt die Tatsachenrüge nicht zu prozessförmiger Darstellung.