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Entscheidung 13 Os 136/11s×

Entscheidung 13 Os 136/11s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0086098 Rechtssatz 04.10.1976Strafrecht
Der OGH, der § 43 StGB angewendet hat, trug dem Erstgericht die Erteilung der Weisung auf.
RS0090661 Rechtssatz 22.04.1975Strafrecht
Bei Bestimmung der Zusatzstrafe (§ 40 StGB) ist zunächst zu ermitteln, welche Strafe bei gemeinsamer Aburteilung aller Straftaten zu verhängen gewesen wäre. Von dieser Strafe ist sodann die in dem gemäß § 31 StGB zu beachtenden Vor-Urteil verhängte Strafe a …
RS0090773 Rechtssatz 15.06.1976Strafrecht
Vorverurteilungen, auf die gemäß § 31 StGB Bedacht zu nehmen ist, sind nicht erschwerend.
RS0091431 Rechtssatz 03.11.1988Strafrecht
Bei der Bemessung einer Zusatzstrafe (§ 40 StGB) hat das erkennende Gericht gedanklich auch die bereits rechtsrechtskräftig abgeurteilten Straftaten in seine eigene Bewertung aller im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorliegenden Strafzumessungsgründe einzubez …
RS0099951 Rechtssatz 14.11.1960Strafrecht
Bei der Beurteilung, ob ein Angeklagter ein Rechtsmittel anmeldet, kommt es auf den gesamten Inhalt seiner Erklärung in ihrem Zusammenhalt und ihrem Sinn, nicht aber auf einzelne von ihm gebrauchte Worte an (KH 3581).
RS0100007 Rechtssatz 22.11.1995Strafrecht
Zur Rechtzeitigkeit und Beachtlichkeit der Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde ist die deutliche und bestimmte Erklärung erforderlich, ein bezeichnetes Urteil wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe anzufechten.
RS0101785 Rechtssatz 27.01.1977Strafrecht
Die Rechtswirksamkeit der Rechtsmittelanmeldung hängt nicht von der Einhaltung einer besonderen Formvorschrift, etwa der Aufnahme eines Protokolls, ab; auch eine nach Beendigung der Hauptverhandlung vom Verteidiger gegenüber dem Verhandlungsrichter abgegebe …
RS0101841 Rechtssatz 24.11.1992Strafrecht
Weisungen dürfen nicht in das Urteil aufgenommen werden.
RS0108552 Rechtssatz 25.09.1997Strafrecht
Eine mit einem Rechtsmittel verbundene Beschwerde ist rechtzeitig eingebracht, wenn das Rechtsmittel, mit dessen Ausführung sie verbunden ist, rechtzeitig eingebracht wurde. Eine solche Beschwerde muss daher nicht (gesondert) angemeldet werden.
RS0116641 Rechtssatz 28.05.2002Strafrecht
Der Strafausspruch unterliegt nur insoweit einer Anfechtung aus Z 11 bzw Z 13 zweiter Fall, als das Erstgericht über das Vorliegen einer sog Strafbemessungstatsache bei der Sanktionsfindung auch tatsächlich entschieden hat. Nicht das, was für einen rechtsri …
RS0127459 Rechtssatz 15.12.2011Strafrecht
§ 498 Abs 3 StPO regelt den gegenüber bloßer Beschwerde gegen einen nach § 494 StPO oder § 494a StPO ergangenen Beschluss speziellen Fall ergriffener Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung, womit in solchen Fällen für die von § 498 Abs 2 zweiter Satz StPO ang …
RS0127461 Rechtssatz 15.12.2011Strafrecht
Der Umstand, dass eine Vorverurteilung bereits getilgt ist, hindert die Bedachtnahme darauf nicht, weil mit der Tilgung zwar die nachteiligen Folgen einer Verurteilung erlöschen, § 31 Abs 1 StGB aber den Angeklagten nur begünstigen will.