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Entscheidung 13 Os 88/19v×

Entscheidung 13 Os 88/19v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0091850 Rechtssatz 16.05.1975Strafrecht
Bei dem nach dem § 61 StGB vorzunehmenden Günstigkeitsvergleich sind nur die gesetzlichen Strafsätze (also unter Ausschaltung jeglicher Strafzumessungsregeln) zu vergleichen; diese Strafsätze sind nach dem § 186 StG und dem § 164 Abs 3 StGB (mit sechs Monat …
RS0091928 Rechtssatz 27.06.1975Strafrecht
Fragen der Strafzumessung im konkreten Fall innerhalb des Bereichs der gesetzlichen Strafdrohung haben beim Günstigkeitsvergleich außer Betracht zu bleiben.
RS0114587 Rechtssatz 30.01.2001Strafrecht
Sogenannte "Zwischengesetze", also Gesetzesbestimmungen, die zum Zeitpunkt der Tat (hier Abgabe unrichtiger Steuererklärungen) bzw der bezughabenden, den Erfolgseintritt bedingenden Bescheide der Finanzbehörde noch nicht, bei Urteilsfällung in erster Instan …
RS0115529 Rechtssatz 03.07.2001Strafrecht
Das prozessuale Verschlechterungsverbot geht den materiellrechtlichen Bestimmungen über die Strafbemessung vor. Es betrifft nicht die Gesamtsanktionslast, sondern jede einzelne Unrechtsfolge - bei in Tagessätzen bemessenen Geldstrafen jeden der Bemessungsas …
RS0118096 Rechtssatz 30.04.2003Strafrecht
Der gemäß §§ 1 und 61 StGB gebotene Günstigkeitsvergleich hat nicht nur die angedrohte Strafe, sondern (schon vor Betrachtung der Unrechtsfolgen) alle maßgeblichen Bestimmungen über Entfall, Einschränkung oder Erweiterung der Strafbarkeit in Fällen wie dem …
RS0118311 Rechtssatz 16.12.2003Strafrecht
Selbstständige Tat (iSd § 21 Abs 1 FinStrG) beim Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist die vom Steuerpflichtigen unter vorsätzlicher Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe inhaltlich richtiger Umsatzsteuervoranmeldung …
RS0119085 Rechtssatz 27.05.2004Strafrecht
Beim Günstigkeitsvergleich (§ 4 Abs 2 zweiter Halbsatz FinStrG) sind nicht isoliert einzelne Sanktionselemente des Tatzeitrechts und des im Urteilszeitpunkt geltenden Rechts einander gegenüberzustellen. Vielmehr ist zu prüfen, welches Gesetz in seiner Gesam …
RS0124712 Rechtssatz 19.03.2009Strafrecht
Die Jahreserklärung zu einer Steuerart - allenfalls auch als Bündel mehrerer steuerlich trennbarer Einzelaspekte - ist eine selbstständige Tat iSd § 21 Abs 1 FinStrG. Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a oder b FinStrG werden durch …
RS0124713 Rechtssatz 19.03.2009Strafrecht
Eine selbstständige Tat ist nur dann Gegenstand eines Freispruchs, wenn - unter Berücksichtigung objektiver und subjektiver Konnexität (§ 53 Abs 1 bis 4) - die (bei mehreren selbstständigen Taten nach Maßgabe gleicher Zuständigkeit [§ 53 Abs 1 lit b FinStrG …
RS0129614 Rechtssatz 28.08.2014Strafrecht
Hat sich der Oberste Gerichtshof unter ausdrücklichem Hinweis auf eine verfehlte Subsumtion mangels eines darüber hinausgehenden konkreten Nachteils für den Angeklagten nicht zu amtswegigem Vorgehen nach § 290 Abs 1 zweiter Satz StPO veranlasst gesehen, ist …
RS0132910 Rechtssatz 11.12.2019Strafrecht
Bei einem strafbestimmenden Wertbetrag von bis zu 500.000 Euro ist die Strafdrohung des § 38 Abs 1 FinStrG idF vor BGBl I 2019/62 für den Täter günstiger als jene des § 33 Abs 5 FinStrG idF BGBl I 2019/62, weil Letztere eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahr …