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Entscheidung 2 Ob 5/24k×

Entscheidung 2 Ob 5/24k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0058743 Rechtssatz 21.11.1968Zivilrecht
Setzt sich einer der beiden Fahrstreifen fort und hört der andere Fahrstreifen auf, so muss der auf dem aufhörenden Fahrstreifen fahrende Kraftfahrer dem auf dem fortgeführten Fahrstreifen flutenden Verkehr den Vorrang geben. (§ 7 Abs 3).
RS0073129 Rechtssatz 18.09.1980Zivilrecht
Ein selbständiger Gleiskörper ist zwar als Teil der Straße, nicht aber als Teil der Fahrbahn anzusehen. Dadurch, daß er vom Bereich einer Kreuzung gemäß § 8 Abs 5 StVO von anderen als Schienenfahrzeugen überquert werden darf, verliert er seine Eigenschaft a …
RS0073173 Rechtssatz 17.05.1972Strafrecht
Der Vertrauensgrundsatz kommt demjenigen nicht zugute, der das unrichtige oder zumindest verkehrsbedenkliche Verhalten des anderen bereits in einem Zeitpunkt erkennen kann, in dem für ihn noch eine zumutbare Reaktion möglich war (vgl Lotheissen in ZVR 1962, …
RS0073422 Rechtssatz 21.05.1964Zivilrecht
Jeder Kraftfahrer darf darauf vertrauen, daß der Wartepflichtige ihm weder durch Kreuzen noch Einbiegen oder Einordnen zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken seines Fahrzeuges nötigen werde.
RS0073425 Rechtssatz 16.02.1988Zivilrecht
Münden zwei Straßen derart zusammen, daß die Fahrstreifen beider Straßen parallel zueinander weitergeführt werden, handelt es sich um eine Kreuzung. Der nach den Vorrangregeln Wartepflichtige muß dem anderen Verkehrsteilnehmer einen Fahrstreifenwechsel ermö …
RS0073429 Rechtssatz 22.11.1962Zivilrecht
Der Vertrauensgrundsatz wird dadurch eingeschränkt, dass derjenige Verkehrsteilnehmer, der das vorschriftswidrige Verhalten des anderen erkannte, nicht darauf vertrauen darf, dass sich dieser in weiterer Folge doch noch richtig verhalten werde. Vielmehr ist …
RS0073454 Rechtssatz 24.04.1980Zivilrecht
Die Kreuzung wird von der gemeinsamen Schnittfläche der sich kreuzenden Straßen gebildet.
RS0073469 Rechtssatz 26.01.1977Zivilrecht
Der Umfang des Kreuzungsbereiches bestimmt sich nach den Abgrenzungen der Überschneidungen der Straßen.
RS0073604 Rechtssatz 05.11.1965Zivilrecht
Eine Änderung der Fahrtrichtung im Sinne des § 11 StVO liegt nur dann vor, wenn vom natürlichen Verlauf der Fahrbahn abgewichen wird. Unter diesem Gesichtspunkte ist zu beurteilen, ob die Verpflichtung beziehungsweise ein Anlass (für einen Mopedlenker) best …
RS0074334 Rechtssatz 25.05.1979Zivilrecht
Findet die zunächst aus zwei Fahrtstreifen bestehende Fahrbahn nach der Kreuzung dem natürlichen Fahrbahnverlauf entsprechend ihre Fortsetzung nur mehr in einem Fahrstreifen, so ist mangels ausdrücklicher Regelung dieser Verkehrslage im Gesetz von einer dur …
RS0074423 Rechtssatz 10.09.1970Zivilrecht
Die Bestimmungen des § 28 Abs 2 StVO, wonach beim Herannahen eines Schienenfahrzeuges andere Straßenbenützer die Gleise so rasch wie möglich zu verlassen haben und unmittelbar vor und nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges die Gleise nicht überquer …
RS0075056 Rechtssatz 17.01.1974Zivilrecht
Der Vorrang gibt das Recht, als Lenker eines Fahrzeuges als erster von zwei oder mehreren Fahrzeugen unbehindert über jene Fahrbahnfläche zu fahren, auf der eine Berührung der Fahrzeuge möglich wäre.
RS0075133 Rechtssatz 04.03.1953Zivilrecht
Das Verbot der Übersetzung des Gleises unmittelbar vor Herannahen eines Schienenfahrzeuges gilt auch dann, wenn sich dieses erst im Anfahren (von der Haltestelle) befand, gleichgültig, welche Geschwindigkeit es bereits erreicht hat. Durch diese Bestimmung w …
RS0075154 Rechtssatz 23.06.1983Zivilrecht
Diese Bestimmung trägt dem Umstande Rechnung, dass die an Gleise gebundenen Fahrzeuge nicht ausweichen können und überdies in der Regel ein geringeres Bremsvermögen haben.
RS0075315 Rechtssatz 22.06.1978Zivilrecht
Das Vorrangzeichen kann auch bei der Zusammenführung parallel verlaufender Straßen verwendet werden.
RS0111415 Rechtssatz 12.11.1998Zivilrecht
Voraussetzung für die Annahme einer Kreuzung ist nur, dass zwei Straßen vorliegen, die einander kreuzen oder ineinander münden. Diese Voraussetzungen können auch die selbständigen Verkehrsflächen erfüllen, die nicht dem fließenden Verkehr dienen und deren B …
RS0119625 Rechtssatz 20.12.2004Zivilrecht
Unter diese Bestimmung fällt nicht nur die Verlegung eines Fahrstreifens (durch ein Hindernis), sondern auch die (allmähliche) Verengung von zwei Fahrstreifen auf einen. Die Anwendbarkeit des Reißverschlusssystems setzt allerdings Kolonnenverkehr voraus, wo …