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Entscheidung 3 Ob 156/13g×

Entscheidung 3 Ob 156/13g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000234 Rechtssatz 1983 – zuletzt 13.10.2020Zivilrecht
Der Sinngehalt einer Entscheidung ist in erster Linie aus ihrem Spruch, hilfsweise aus ihrer Begründung und der der Entscheidung zugrundeliegenden Antragstellung zu ermitteln. Ein etwa in der Entscheidung selbst objektiv nicht hinreichend bestimmt zum Ausdr …
RS0000300 Rechtssatz 1965 – zuletzt 18.12.2025Zivilrecht
Die Entscheidungsgründe sind für die Auslegung der Tragweite des Spruches heranzuziehen (SZ 25/121, 6 Ob 122/62).
RS0003317 Rechtssatz 1974 – zuletzt 19.02.2014Zivilrecht
Bei Pfändung der dem Verpflichteten zustehender Hyperocha kommt dem Exekutionsgericht als zur Durchführung des Verteilungsverfahrens und als für die Verwahrung des Meistbots zuständigem Verwahrschaftsgericht nach § 310 Geo die Stellung eines Drittschuldners …
RS0003917 Rechtssatz 1973 – zuletzt 19.02.2014Zivilrecht
Die Überweisung zur Einziehung ermächtigt gemäß § 308 Abs 1 EO den Betreibenden (Dritterlagsgegner), namens des Verpflichteten (Zweiterlagsgegner) vom Drittschuldner (Republik Österreich als Erlagsgericht) die Entrichtung des im Überweisungsbeschluss bezeic …
RS0003985 Rechtssatz 1958 – zuletzt 19.02.2014Zivilrecht
Der Überweisungsgläubiger und Forderungsprätendent bedarf keiner Zustimmungserklärung eines anderen Forderungsprätendenten zur Ausfolgung eines gepfändeten, hinterlegten Betrages.
RS0004092 Rechtssatz 1976 – zuletzt 19.02.2014Zivilrecht
Falls ein Gericht als Drittschuldner davon benachrichtigt wird, dass ein bei ihm erliegender Betrag (gleichgültig ob als Sicherheitsleistung gem § 33 Abs 2 EO oder aus einem anderen Rechtsgrund zugunsten eines Überweisungsgläubigers gepfändet und überwiesen …
RS0005764 Rechtssatz 1956 – zuletzt 30.07.2026
Dem Außerstreitverfahren (und dem Rückstellungsverfahren) ist die Bestimmung des § 234 ZPO fremd, ein Wechsel in der Parteistellung vor Schluss des Verfahrens erster Instanz ist daher zu beachten.
RS0005786 Rechtssatz 1985 – zuletzt 06.04.2022Zivilrecht
Keine analoge Anwendung des § 234 ZPO im Außerstreitverfahren.
RS0006424 Rechtssatz 1969 – zuletzt 25.04.2019Zivilrecht
Ist die Ausfolgung eines gerichtlichen Erlages angesichts der verweigerten Zustimmung des Erlagsbegünstigten von der Entscheidung über Tatumstände abhängig, die sich nur durch ein formelles Beweisverfahren ins Klare setzen lassen, ist der Antragsteller auf …
RS0006638 Rechtssatz 1951 – zuletzt 25.04.2019Zivilrecht
Ein nach § 1425 ABGB erlegter Betrag ist, wenn eine Mehrheit von Ansprechern besteht, auszufolgen, wenn einverständliche Anträge vorliegen, oder aber auf Grund rechtskräftiger Entscheidungen, die gegen die übrigen Ansprecher erwirkt wurden. Eine rechtliche …
RS0006720 Rechtssatz 1979 – zuletzt 26.03.2026Zivilrecht
Im Verfahren über einen Erlag nach § 1425 ABGB ist zunächst die verfahrensrechtliche Erklärung des Antragstellers, wem er den Erlagsgegenstand im Weg des Gerichtserlages zwecks Schuldbefreiung und Abwälzung der Gefahr anbiete, bestimmend. Die vom Erleger na …
RS0006721 Rechtssatz 1979 – zuletzt 19.02.2014Zivilrecht
Der Gläubiger eines Schuldners, sei er auch Ausgleichsschuldner, hat Forderungsrechte gegen diesen, aber, mögen seine Ansprüche sogar auch vollstreckbar sein, keinen Anspruch auf einzelne Vermögensbestandteile des Schuldners, daher auch keinen Anspruch auf …
RS0006793 Rechtssatz 1973 – zuletzt 12.08.2025Zivilrecht
Wer mit seinem Antrag zurückgewiesen wurde, hat jedenfalls das Recht, die Zurückweisung mit Rekurs zu bekämpfen und eine sachliche Erledigung seiner Anträge anzustreben. Die Entscheidung über diesen Rekurs hat die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der in erste …
RS0007215 Rechtssatz 1992 – zuletzt 20.05.2026Zivilrecht
Unter "Entscheidungsgegenständen nicht (rein) vermögensrechtlicher Art" hat der Gesetzgeber solche Fälle verstanden, die "unmittelbar die Person eines Verfahrensbeteiligten betreffen, etwa im Pflegschaftsverfahren eine Sorgerechtsregelung oder eine Besuchsr …
RS0008802 Rechtssatz 1970 – zuletzt 12.08.2026Strafrecht
1) Die Frage, welchen rechtlich erheblichen Inhalt eine gerichtliche Entscheidung hat, ist eine Rechtsfrage, die auf Grund des Wortlautes von Spruch und Gründen der Entscheidung in Verbindung mit dem dadurch angewendeten Gesetz gelöst werden muss und nicht …
RS0033469 Rechtssatz 1989 – zuletzt 24.02.2026Zivilrecht
Das Erlagsverfahren nach § 1425 ABGB ist ein außerstreitiges Verfahren.
RS0033517 Rechtssatz 1955 – zuletzt 16.12.2024Zivilrecht
Die Ausfolgung eines gemäß § 1425 ABGB erlegten Geldbetrages kann nur erfolgen, wenn der Erleger und der, zu dessen Gunsten erlegt wurde, zustimmen oder wenn die Bedingungen, die beim Erlag für die Ausfolgung gesetzt wurden, erfüllt sind.
RS0033570 Rechtssatz 1977 – zuletzt 19.02.2014Zivilrecht
Ein Recht auf Ausfolgung erlangen mit dem Erlag auch im Hinterlegungsantrag nicht namhaft gemachte Personen, die Rechte an der hinterlegten Summe besitzen, da die Hinterlegung nicht die Folge haben soll, daß Forderungsberechtigte in ihren Rechten verletzt o …
RS0033575 Rechtssatz 1959 – zuletzt 12.03.2024Zivilrecht
Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Ausfolgung eines ziffernmäßig bestimmten Betrages aus einem Gerichtserlag.
RS0033603 Rechtssatz 1954 – zuletzt 19.02.2014Zivilrecht
Ein noch vor der gerichtlichen Beschlußfassung über die Ausfolgung des Erlages bekannt gewordener Forderungsberechtigter darf nicht übergangen werden.
RS0033648 Rechtssatz 1970 – zuletzt 19.02.2014Zivilrecht
Der Grundsatz, wonach bei einem Erlag nach § 1425 ABGB der erlegte Betrag nur dann auszufolgen ist, wenn die Begünstigten zustimmen oder der Begünstigte, an den ausgefolgt werden soll, gegen die anderen Begünstigten ein Urteil erwirkt hat, gilt auch für Prä …
RS0037416 Rechtssatz 1989 – zuletzt 30.06.2026Zivilrecht
Bei der Auslegung einer Prozesshandlung kommt es darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Prozesszwecks und der dem Gericht und Gegner bekannten Prozesslage und Aktenlage objektiv verstanden werden muss.
RS0057170 Rechtssatz 1995 – zuletzt 19.02.2014Zivilrecht
Der Erleger kann im Erlagsverfahren einen weiteren potentiellen Gläubiger auch nachträglich nominieren. Die schuldbefreiende Wirkung des Gerichtserlags hängt also nicht davon ab, daß alle in Betracht kommenden potentiellen Gläubiger bereits im Erlagszeitpun …
RS0097531 Rechtssatz 1996 – zuletzt 30.06.2026Zivilrecht
Bei der Auslegung von Prozesshandlungen (hier: Antragsrückziehung einer Mietzinsüberprüfung) sind objektive Maßstäbe anzulegen und nicht die Auslegungsregeln für Rechtsgeschäfte (§§ 914 ff ABGB) heranzuziehen. Es ist also insbesondere nicht der Parteiwille …
RS0106326 Rechtssatz 1996 – zuletzt 30.03.2022Zivilrecht
Bei der Auslegung von Parteiprozesshandlungen nach deren objektivem Erklärungsgehalt ist jener Variante der Vorzug zu geben, die es erlaubt, eine prozessuale Willenserklärung als wirksame Prozesshandlung anzusehen.
RS0110883 Rechtssatz 1998 – zuletzt 25.06.2018Zivilrecht
Der Annahmebeschluß kann ergänzt werden, wenn nachträglich weitere Forderungsprätendenten bekannt werden.
RS0111106 Rechtssatz 1998 – zuletzt 19.02.2014Zivilrecht
Das Recht, als Kläger in den Rechtsstreit einzutreten, gilt aber nur für den Fall der Rücknahme der Klage; der hier zu beurteilende Fall, in dem der klagende Betriebsrat gegen die Abweisung der Klage nicht beruft, kann hingegen dieser Bestimmung nach deren …
RS0113769 Rechtssatz 2000 – zuletzt 03.06.2025Zivilrecht
Wenn ein verfahrenseinleitender Antrag nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG im Sinn des § 235 Abs 5 ZPO auf diejenigen Personen richtigzustellen ist, gegen die sich nach dem Inhalt des Antrags in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Antrag richtete, ist die Prä …
RS0118891 Rechtssatz 2004 – zuletzt 15.04.2026Zivilrecht
Die Auslegung der Urteilsfeststellungen im Einzelfall ist regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.
RS0120974 Rechtssatz 2006 – zuletzt 25.06.2025Zivilrecht
Im AußStrG 2005 gibt es keine dem § 519 Abs 1 Z 1 ZPO vergleichbare Regelung, sodass auch Beschlüsse, die einen Antrag ohne Sachentscheidung aus rein formalen Gründen zurückweisen, bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage anfechtbar sind.
RS0123027 Rechtssatz 2007 – zuletzt 12.08.2026Zivilrecht
Ob eine rechtlich geschützte Stellung beeinflusst wird, ergibt sich aus dem materiellen Recht.
RS0123029 Rechtssatz 2007 – zuletzt 27.04.2026Zivilrecht
Die Bestimmung des § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG ist eng auszulegen. (So schon 1 Ob 156/06g)