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Entscheidung 3 Ob 82/25t×

Entscheidung 3 Ob 82/25t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000481 Rechtssatz 1952 – zuletzt 28.10.2025Zivilrecht
Eine Ergänzung des Exekutionstitels durch Urkunden ist zum Nachweis des Umfanges der geschuldeten Leistung unzulässig. (Vgl 3 Ob 603/51, 3 Ob 441/52, 2 Ob 480/50; Lebenshaltungsindex als Wertsicherung im Exekutionstitel).
RS0000588 Rechtssatz 1969 – zuletzt 22.04.2026Zivilrecht
Eine Verurteilung des Beklagten zur Leistung der bis zum Schluss der Verhandlung in I. Instanz aufgelaufenen Unterhaltsbeträge "abzüglich allfälliger Zahlungen" entspricht nicht den Erfordernissen des § 7 EO. Der Beklagte hat im Hinblick auf die Bestimmunge …
RS0000896 Rechtssatz 1956 – zuletzt 28.10.2025Zivilrecht
Bestimmtheit eines Exekutionstitels, wenn die geschuldete Leistung aus einem Titel durch eine einfache Rechenoperation ermittelt werden kann.
RS0019975 Rechtssatz 1990 – zuletzt 28.10.2025Zivilrecht
Verwendet ein Dritter Geld nicht zum Nutzen des Unterhaltspflichtigen, sondern gleichsam vorschussweise für den Unterhaltsberechtigten in der Absicht, dessen Ansprüche nicht zum Erlöschen zu bringen und sich allenfalls nach deren Durchsetzung Ausgleich zu v …
RS0020019 Rechtssatz 1988 – zuletzt 28.10.2025Zivilrecht
Leistet ein Dritter den gesetzlichen Unterhalt in der Erwartung des Ersatzes vom Unterhaltsschuldner, so ist die Unterhaltsverpflichtung im Umfang der erbrachten Leistung erloschen. Dem Leistenden steht - außer bei Schenkungsabsicht - der Anspruch nach § 10 …
RS0032015 Rechtssatz 1994 – zuletzt 28.10.2025Zivilrecht
Rückständiger Geldunterhalt unterliegt wie jede sonstige Geldforderung der Verzugszinsenregelung.
RS0047353 Rechtssatz 1992 – zuletzt 28.10.2025Zivilrecht
Erbringt die Mutter anstelle des unterhaltspflichtigen Vaters eine für das unterhaltsberechtigte Kind erforderliche Leistung ist bis zur doppelten Geltendmachung durch die Mutter neben dem Kind davon auszugehen, dass eine mit Wissen der Mutter erfolgte Gelt …
RS0047427 Rechtssatz 1991 – zuletzt 28.10.2025Zivilrecht
Die Unterhaltsbemessung nach der Prozentsatzkomponente ist für durchschnittliche Verhältnisse eine brauchbare Handhabe, um den Unterhaltsberechtigten an den Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen angemessen teilhaben zu lassen.
RS0053242 Rechtssatz 1992 – zuletzt 28.10.2025Zivilrecht
Der Unterhalt von Kindern bestimmt sich nach den in der Rechtsprechung entwickelten und vom Schrifttum gebilligten Berechnungsformeln für den Altersbereich von sechs bis zehn Jahren mit rund achtzehn Prozent und für den Altersbereich von zehn bis fünfzehn J …
RS0053283 Rechtssatz 1990 – zuletzt 28.10.2025Zivilrecht
Seit der zu 6 Ob 544/87 ergangenen Entscheidung eines verstärkten Senates des Obersten Gerichtshofes können Unterhaltsansprüche grundsätzlich auch für die Vergangenheit gestellt werden. Zutreffend folgerte daraus die Lehre, daß nun auch die Einstellung oder …
RS0111084 Rechtssatz 1998 – zuletzt 18.12.2025Zivilrecht
Der Unterhaltspflichtige ist allerdings für alle seine Unterhaltsverpflichtung aufhebenden oder vermindernden Umstände behauptungspflichtig und beweispflichtig. Ihm obliegt es, Art und Umfang der geltend gemachten Sachaufwendungen (hier: Anschaffungskosten …
RS0114142 Rechtssatz 2000 – zuletzt 28.10.2025Zivilrecht
Der Verzug des Unterhaltspflichtigen ist Anspruchsvoraussetzung des Unterhalts für die Vergangenheit. Schon die Wortinterpretation spricht für den Verzugstatbestand als Anspruchsvoraussetzung. Während beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt bei auf …
RS0120355 Rechtssatz 2005 – zuletzt 28.10.2025Zivilrecht
Erschwerniszulagen sind nach überwiegender Rechtsprechung zur Gänze in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen (siehe nur EFSlg 92.108 uva). Dass deren Einbeziehung auf Grund bestimmter Umstände nur zur Hälfte geboten gewesen wäre (vgl EFSlg 92.109) …
RS0133412 Rechtssatz 2020 – zuletzt 28.10.2025Zivilrecht
§ 190 Abs 3 ABGB ist auch auf Vereinbarungen vor dem Kinder- und Jugendhilfeträger nach § 210 Abs 2 ABGB anzuwenden, weil nicht anzunehmen ist, dass der Gesetzgeber Unterhaltsvereinbarungen beim Kinder- und Jugendhilfeträger hinsichtlich der (Nicht-)Verbind …