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Entscheidung 4 Ob 143/10y×

Entscheidung 4 Ob 143/10y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002338 Rechtssatz 25.01.1984Zivilrecht
Der die Rekursbeantwortung behandelnde § 521a ZPO ist keine allgemeine Bestimmung über das Rechtsmittel des Rekurses, sondern bezieht sich nur auf wenige bestimmte Beschlüsse des Streitverfahrens, sodass er im Exekutionsverfahren nicht nach § 78 EO anzuwend …
RS0006000 Rechtssatz 17.06.1981Zivilrecht
Soweit die §§ 19 bis 25 JN keine Sonderregelungen für das Rechtsmittelverfahren in Ablehnungssachen enthalten, richtet sich dieses nach den Vorschriften jenes Verfahrens (hier: Entmündigungsverfahren), in dem die Ablehnung erfolgt. Besteht in diesem Verfahr …
RS0035778 Rechtssatz 21.02.1990Zivilrecht
Keine Kostenersatzpflicht im Ablehnungsverfahren.
RS0037382 Rechtssatz 05.07.1966Zivilrecht
Die Befassung eines nach der Geschäftsverteilung nicht berufenen Einzelrichters des Gerichtshofes mit einer Streitsache ist nicht mit Nichtigkeit behaftet.
RS0039916 Rechtssatz 01.09.1987Zivilrecht
Der Umstand, dass am Verfahren ein nach der Geschäftsverteilung nicht dazu berufener Richter beteiligt ist, stellt einen relativen Nichtigkeitsgrund dar.
RS0043937 Rechtssatz 06.03.1975Zivilrecht
Das Rekursverfahren ist im Zivilprozess grundsätzlich ein einseitiges Verfahren. Gegenschriften zu einem Rekurs sind daher unzulässig.
RS0045983 Rechtssatz 21.05.1952Zivilrecht
Es kann nicht ein gesamter Gerichtshof mit dem Präsidenten wegen Befangenheit pauschaliter abgelehnt werden. Es können nur namentlich bezeichnete Richter aus bestimmten Gründen abgelehnt werden.
RS0046005 Rechtssatz 04.06.1987Zivilrecht
Eine Ablehnung kann nur aus persönlichen Gründen gegen die bestimmte Person eines Richters erfolgen, die Ablehnung eines ganzen Gerichtes ist daher unzulässig.
RS0046024 Rechtssatz 01.12.1953Zivilrecht
Wesen der Befangenheit.
RS0046028 Rechtssatz 07.10.1992Zivilrecht
Nichtig ist schon angesichts des Gebotes des Art 6 MRK nach einem "fair trial" jeder Akt, der unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zustande kam. War der Richter von Prozessbeginn an beteiligt, ist das Verfahren ab einschließlich der Klagszustellung als …
RS0074920 Rechtssatz 16.09.1985Zivilrecht
Zur Chancengleichheit und damit zu den Garantien des Art 6 Abs 1 MRK gehört die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs. Das rechtliche Gehör im Sinn dieser Bestimmung wird nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei die Möglichkeit, sich im Verfahren zu äußer …
RS0108696 Rechtssatz 30.09.1997Zivilrecht
Das Bestehen eines kollegialen Verhältnisses der Richter des zur Entscheidung berufenen Gerichtshofes zu einem abgelehnten Richterkollegen allein vermag weder dessen Befangenheit noch auch etwa die Zweckmäßigkeit einer Delegierung zu begründen, weil der Ges …
RS0109379 Rechtssatz 26.02.1998Zivilrecht
Bei Prüfung der Unbefangenheit ist zwar im Interesse des Ansehens der Justiz ein strenger Maßstab anzulegen, die Ablehnung soll jedoch nicht die Möglichkeit bieten, dass sich Parteien eines nicht genehmen Richters entledigen können. Der Grundsatz der festen …
RS0126587 Rechtssatz 18.01.2011Zivilrecht
Das Verfahren über die Ablehnung eines Richters ist grundsätzlich zweiseitig. Dem Gegner des Ablehnungswerbers ist ‑ außer bei offenkundig unbegründeten Anträgen ‑ durch Einräumung einer Äußerungsmöglichkeit Gehör zu gewähren, und zwar sowohl in erster als …
RS0126588 Rechtssatz 18.01.2011Zivilrecht
Das Ablehnungsverfahren bildet einen Zwischenstreit, über dessen Kosten nach den Regeln des Ausgangsverfahrens unabhängig von dessen Ausgang zu entscheiden ist.