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Entscheidung 4 Ob 194/10y×

Entscheidung 4 Ob 194/10y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0036057 Rechtssatz 17.10.1973Zivilrecht
Es mangelt an einer gesetzlichen Bestimmung, den unterlegenen Nebenintervenienten, der allein eine Revision erhoben hatte, mag er als streitgenössischer (§ 20 ZPO) angesehen werden oder nicht, zum Kostenersatz zu verpflichten (Ablehnung SZ 5/194). Die Koste …
RS0043970 Rechtssatz 15.12.1982Zivilrecht
Die Formvorschrift des § 520 Abs 1 letzter Halbsatz ZPO gilt auch für Rekurse gegen Entscheidungen eines OLG über Anträge auf Delegierung nach § 31 JN, weil Eingaben im Verfahren über eine Delegierung den Formvorschriften unterliegen, die für das zu delegie …
RS0046333 Rechtssatz 29.11.1990Zivilrecht
Die Beurteilung einer Delegation nach § 31 JN hat sich auf die Frage der Zweckmäßigkeit aus den Gesichtspunkten der Verfahrensbeschleunigung, Kostenverringerung und Erleichterung des Gerichtszuganges für die Beteiligten sowie der Amtstätigkeit zu beschränke …
RS0046455 Rechtssatz 05.07.1961Zivilrecht
Es müssen besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, um eine Rechtssache gegen den Willen einer Partei dem zuständigen Gericht abzunehmen (6 Nd 121/59, 6 Nd 7/60 ua - Verfahren wegen Ehescheidung).
RS0046471 Rechtssatz 11.09.1957Zivilrecht
Die im § 31 JN vorgesehene Delegierungsmöglichkeit aus Gründen der Zweckmäßigkeit setzt voraus, dass die Übertragung der Sache vom zuständigen an ein anderes Gericht im Interesse aller am Verfahren Beteiligten liegt.
RS0046528 Rechtssatz 24.03.1965Zivilrecht
Ein Delegierungsantrag aus Zweckmäßigkeitsgründen ist nicht nur dann begründet, wenn beide Parteien oder zumindest eine von ihnen und die überwiegende Zahl der Zeugen im Sprengel des begehrten Gerichtes wohnen (1 Ob 646/55 = EvBl 1956/27) und die Vernehmung …
RS0046540 Rechtssatz 05.11.1952Zivilrecht
Für die Zweckmäßigkeit der Zuweisung einer Rechtssache an ein anderes Gericht ist der Wohnort der Parteien und der namhaft gemachten Zeugen maßgebend.
RS0046589 Rechtssatz 17.03.1988Zivilrecht
Die Delegierung eines anderen Gerichtes soll die Ausnahme bilden. Kann die Frage der Zweckmäßigkeit nicht eindeutig zugunsten beider Parteien beantwortet werden und widerspricht eine der Parteien der Delegierung, so ist dieser der Vorzug zu geben.
RS0053169 Rechtssatz 08.09.1961Zivilrecht
Ein Delegierungsantrag ist nur dann zweckmäßig, wenn die Rechtssache von einem anderen als dem zuständigen Gericht aller Voraussicht nach rascher und mit geringerem Kostenaufwand zu Ende geführt werden kann.
RS0065225 Rechtssatz 30.08.1995Strafrecht
Der Zweck der durch die ASGGNov 1994 (BGBl 1994/624) geschaffenen Zuständigkeitsregelung des § 7 Abs 2 Z 4 ASGG war, vor allem im Interesse des Versicherten die Zufahrtswege und damit auch die Zureisekosten zu verkürzen beziehungsweise zu senken (1654 BlgNR …
RS0116349 Rechtssatz 30.04.2002Zivilrecht
Entscheidungen des Oberlandesgerichtes in Delegierungsfragen, die in Wahrnehmung einer erstgerichtlichen Funktion ergingen, sind ungeachtet des Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO bekämpfbar, soweit einer Anrufung des Obers …
RS0119172 Rechtssatz 16.07.2004Zivilrecht
Das Delegierungsverfahren ist kein zweiseitiges Rekursverfahren im Sinne des § 521a ZPO.