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Entscheidung 5 Ob 149/10p×

Entscheidung 5 Ob 149/10p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010856 Rechtssatz 05.04.1978Zivilrecht
Die Gemeinschaftlichkeit des Urkundeninhaltes ist nur für die prozessuale Vorlagepflicht nach Art 43 EGZPO bzw § 304 ZPO von Bedeutung; die Berechtigung des Begehrens nach Ausfolgung der Urkunde ist hingegen allein nach bürgerlichem Recht zu beurteilen.
RS0010930 Rechtssatz 07.07.1971Zivilrecht
Der Hausverwalter hat eine auf seinen Namen lautende Versicherungspolizze, die eine Beweisurkunde über einen im Zuge der Verwaltung des Hauses abgeschlossenen Vertrag dargestellt, nach Beendigung der Verwaltung dem Hauseigentümer herauszugeben.
RS0013752 Rechtssatz 01.12.1981Zivilrecht
Der gemeinsame Verwalter ist zur Herausgabe der seine Verwaltung betreffenden Geschäftsunterlagen erst nach Genehmigung der Schlußrechnung verpflichtet, weil er erst dann als entlastet und von seiner sich aus der Verwaltung ergebenden Verpflichtung enthoben …
RS0015526 Rechtssatz 22.05.1958Zivilrecht
Miteigentum an Urkunden ( Reparaturbelege im gemeinsamen Eigentum des Hauseigentümers und des sie verwahrenden Hausverwalters ); Klage auf Herausgabe zum Gebrauch zwecks Rechtsdurchsetzung oder Rechtsverteidigung.
RS0015774 Rechtssatz 09.02.1955Zivilrecht
Zum Urkundenherausgabeanspruch der Miteigentümer gegen den bisherigen verwaltenden Miteigentümer.
RS0017881 Rechtssatz 15.10.1992Zivilrecht
Für die Beurteilung des Inhaltes einer Prozesserklärung sind objektive Maßstäbe anzuwenden und nicht die Auslegungsregeln für Privatrechtsgeschäfte; es kommt daher nicht auf den tatsächlichen (inneren) Willen der Partei, sondern ausschließlich darauf an, wi …
RS0019437 Rechtssatz 13.01.1988Zivilrecht
Verpflichtung des Hausverwalters, dem Machtgeber bei Rechnungslegung - solange die Rechnung nicht genehmigt ist - , soferne er nicht die Originalbelege ausfolgen will, wenigstens Kopien über dessen Verlangen und auf dessen Kosten herzustellen oder herstelle …
RS0019477 Rechtssatz 09.02.1988Zivilrecht
Die im MRG nicht näher genannten Zinslisten sind Urkunden, die zur Überprüfung von Abrechnungen herangezogen werden können. Dabei handelt es sich nicht bloß um private Aufzeichnungen des Verwalters, sondern um Belege, die mit jeder regelmäßigen Abrechnung d …
RS0022012 Rechtssatz 30.03.1926Zivilrecht
Der zur Rechnungslegung verpflichtete Machthaber hat die Rechnungsbelege dem Machtgeber vorzulegen, nicht aber auszufolgen. (Ausfolgepflicht erst nach Genehmigung der Rechnung).
RS0037416 Rechtssatz 24.10.1989Zivilrecht
Bei der Auslegung einer Prozesshandlung kommt es darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Prozesszwecks und der dem Gericht und Gegner bekannten Prozesslage und Aktenlage objektiv verstanden werden muss.
RS0043338 Rechtssatz 29.04.1954Zivilrecht
Der Grundsatz, dass bei Bekämpfung der rechtlichen Beurteilung die Gesetzmäßigkeit des Urteiles nach allen Richtungen zu prüfen ist, gilt dann nicht mehr, wenn ein Tatbestand (hier der des § 19 Abs 2 Z 10 MietG) von mehreren selbständigen rechtserzeugenden …
RS0083095 Rechtssatz 02.02.1993Zivilrecht
Der Gesetzeswortlaut des § 26 Abs 1 Z 4 lit c WEG lässt keinen Zweifel daran (Argument: Gebrauch des Wortes "oder" zur Verknüpfung der in dieser Gesetzesstelle geregelten Zuständigkeitstatbestände), dass der Anspruch auf Herausgabe des Überschusses der Rück …
RS0083366 Rechtssatz 11.12.1979Zivilrecht
Wird kein neuer Verwalter bestellt, so hat der Verwalter an die Miteigentümerschaft Rechnung zu legen und den Überschuß herauszugeben.
RS0083562 Rechtssatz 12.02.1985Zivilrecht
Auf Grund des inneren Zusammenhanges zwischen der Tätigkeit des Verwalters während der Besorgung der Verwaltung durch ihn und seiner Verpflichtung zur abschließenden Rechnungslegung nach der Kündigung ist von einer unzweifelhaft schlüssigen Verweisung von S …
RS0097531 Rechtssatz 16.04.1996Zivilrecht
Bei der Auslegung von Prozesshandlungen (hier: Antragsrückziehung einer Mietzinsüberprüfung) sind objektive Maßstäbe anzulegen und nicht die Auslegungsregeln für Rechtsgeschäfte (§§ 914 ff ABGB) heranzuziehen. Es ist also insbesondere nicht der Parteiwille …
RS0108664 Rechtssatz 30.09.1997Zivilrecht
1. Seit der Neufassung des § 16 Abs 1 WEG durch das 3. WÄG besteht keine ausdrückliche Zweckwidmung der Rücklage mehr. 2. Die Verwendung der Rücklage ist für alle Arten von Liegenschaftsaufwendungen, die den Rahmen der alltäglichen Finanzgebarung eines Wohn …
RS0110524 Rechtssatz 23.06.1998Zivilrecht
Die Rücklage ist ein Sondervermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht quotenmäßiges Miteigentum der Liegenschaftseigentümer. Zum Rechnungslegungsbegehren über die Rücklage bei Verwalterwechsel (§ 16 Abs 3 WEG) ist daher nur die Wohnungseigentümer …
RS0111727 Rechtssatz 23.03.1999Zivilrecht
Mit der Verweisung auf § 17 WEG in der Kompetenznorm des § 26 Abs 1 Z 5 WEG (früher § 26 Abs 1 Z 4 lit a WEG) wurde keine Einschränkung der außerstreitigen Zuständigkeit auf die Durchsetzung der in § 17 WEG namentlich angeführten Verwalterpflichten vorgenom …
RS0117889 Rechtssatz 08.04.2003Zivilrecht
Dem Wohnungseigentümer stand seit jeher materiellrechtlich ein Anspruch auf eine richtige Abrechnung zu, wenngleich dieser bisher nur auf dem streitigen Rechtsweg verfolgt werden konnte. Die in § 17 Abs 1 Z 1 WEG 1975 idF der WRN 1999 vorgenommene Einfügung …
RS0123167 Rechtssatz 05.02.2008Zivilrecht
Das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Belege des Kontos der Eigentümergemeinschaft ist nach § 20 Abs 6 WEG 2002 weder auf bestimmte Zeiträume noch auf das Vorliegen wichtiger Gründe beschränkt. Aus den allgemeinen, zu § 1012 ABGB e …
RS0125756 Rechtssatz 19.01.2010Zivilrecht
Nach Eintritt der Wirksamkeit der Kündigung des Verwaltungsverhältnisses besteht eine Fortsetzungspflicht hinsichtlich der Tätigkeit des früheren Verwalters zufolge § 1025 ABGB jedenfalls nur bis zur Bestellung eines neuen Verwalters. Ab der Bestellung eine …