Rechtssatz
Eine Erklärung, die ihrem isoliert betrachteten Wortlaut nach eine bloße Wissenserklärung über die - nach Ansicht des Erklärenden - bestehende Rechtslage ist, kann ungeachtet ihrer rein deklarativen Formulierung im Einzelfall sehr wohl auch einen bestimmten Rechtsgestaltungswillen dokumentieren (hier: Äußerung, dass "im Metallgewerbe vier Wochen Probezeit gelten").
Schlagworte
Interpretation, Rechtswirkungen, Auslegung, Gestaltungswirkung, Willenserklärung, konstitutiv, ausdrücklich, schlüssig, konkludent, Probearbeitsverhältnis, Probedienstverhältnis, Dienstverhältnis auf Probe, Probemonat, Angestellte, Änderungsvertrag, Vertragsänderung, konstitutives Anerkenntnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0028344
Dokumentnummer
JJR_19770329_OGH0002_0040OB00017_7700000_001