Norm
AngG §27 Z4 E4d
ZPO §503 E4c3
Rechtssatz
Die Beweislast für einen Rechtfertigungsgrund, der das Entlassungsrecht des Arbeitgebers wegen des ansonsten pflichtwidrigen Fernbleibens des Angestellten von der Arbeit aufhebt, trifft den Angestellten.
Schlagworte
Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, rechtmäßiger Hinderungsgrund, Unterlassen, Dienstleistung, Unterlassung, Dienstverweigerung, Prozeß, Pflichtenvernachlässigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0029534
Dokumentnummer
JJR_19780314_OGH0002_0040OB00162_7700000_001