- 5 Ob 7/77
Entscheidungstext OGH 19.04.1977 5 Ob 7/77
Veröff: SZ 50/55 = NZ 1978,93 = NZ 1979,46
- 5 Ob 20/83
Entscheidungstext OGH 20.09.1983 5 Ob 20/83
Beisatz: Der Wechsel von Organen einer juristischen Person ist auf den Bestand des Vollmachtsverhältnisses rechtlich ohne Einfluss. (T1)
- 5 Ob 4/84
Entscheidungstext OGH 14.02.1984 5 Ob 4/84
Beisatz: Daran hat sich mit der Neufassung des § 31 Abs 1 GBG durch § 25 Z 2 GUG BGBl 1980/550 nichts geändert. (T2) Veröff: RdW 1984,109 (Rechberger) = NZ 1984,64; hiezu Hofmeister NZ 1984,70
- 5 Ob 106/92
Entscheidungstext OGH 30.06.1992 5 Ob 106/92
Vgl auch; Beisatz: Zum Erwerbszeitpunkt im Jahre 1956 war nach der Rechtsprechung bei Eintragungen zugunsten einer juristischen Person der Nachweis der Zeichnungsberechtigung nicht erforderlich. (T3) Veröff: NZ 1993,133; hiezu Hofmeister NZ 1993,135
- 5 Ob 50/94
Entscheidungstext OGH 17.05.1994 5 Ob 50/94
Beis wie T2
- 5 Ob 72/95
Entscheidungstext OGH 27.06.1995 5 Ob 72/95
Vgl auch; Beisatz: Im Falle der Unterfertigung der Urkunde durch die Organe selbst muss neben der Beglaubigung ihrer Unterschrift auch ersichtlich sein, dass diese Personen als Organe der juristischen Person tätig wurden. Handelt es sich um die Erteilung einer Vollmacht, so muss darauf ersichtlich sein, dass die entsprechenden Personen als Organe der juristischen Person die Vollmacht erteilten, und zwar unabhängig davon, ob der Nachweis ihrer Organstellung erforderlich ist oder nicht. (T4)
- 5 Ob 71/95
Entscheidungstext OGH 27.06.1995 5 Ob 71/95
Vgl auch; Beis wie T4
- 5 Ob 357/97d
Entscheidungstext OGH 16.09.1997 5 Ob 357/97d
Auch; Beisatz: Dass es sich beim Landesparteiobmann der mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Landesorganisation einer schon seit Jahrzehnten im Nationalrat vertretenen politischen Partei (hier: SPÖ Kärnten) um ein Organ dieser juristischen Person handelt, ist gerichtsbekannt. Konkrete Bedenken, dass dieses Organ die Rechtsmacht besitzt, für die von ihm vertretene juristische Person einen Kaufvertrag abzuschließen, bestehen nicht. (T5)
- 5 Ob 295/01w
Entscheidungstext OGH 15.01.2002 5 Ob 295/01w
Vgl auch; Veröff: SZ 2002/2
- 5 Ob 10/02k
Entscheidungstext OGH 12.02.2002 5 Ob 10/02k
Auch; nur: Nur dann, wenn Zweifel darüber aufkommt, ob der als Vertreter Einschreitende tatsächlich nach dem Gesetz die Vertretungsbefugnis besitzt, ist die Vorlage der notwendigen Urkunden aufzutragen und das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen zu klären. (T6) Beisatz: Die Beibringung eines Firmenbuchsauszugs zum Nachweis der Zeichnungsberechtigung der einschreitenden Organe ist nur zu verlangen, wenn begründete Bedenken im Sinn des § 94 Abs 1 Z 2 GBG bestehen. (T7)
- 5 Ob 20/02f
Entscheidungstext OGH 23.04.2002 5 Ob 20/02f
Auch; nur T6; Beis wie T7
- 5 Ob 11/03h
Entscheidungstext OGH 11.03.2003 5 Ob 11/03h
Vgl auch; nur T6; Beisatz: Gleich einer natürlichen Person ist auch einer juristischen Person im Rechtsverkehr die Handlungsfähigkeit zu unterstellen. Das Einschreiten eines Organs erweckt daher nicht per se gegründete Bedenken im Sinn des § 94 Abs 1 Z 2 GBG. (T8)
- 5 Ob 10/03m
Entscheidungstext OGH 11.03.2003 5 Ob 10/03m
Vgl auch; nur T6; Beis wie T8
- 5 Ob 132/03b
Entscheidungstext OGH 08.07.2003 5 Ob 132/03b
Vgl auch; nur T6; Beis wie T8 nur: Das Einschreiten eines Organs erweckt nicht per se gegründete Bedenken im Sinn des § 94 Abs 1 Z 2 GBG. (T9); Beisatz: Hier: Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft. (T10)
- 5 Ob 242/05g
Entscheidungstext OGH 07.03.2006 5 Ob 242/05g
nur T6; Beis wie T8; Beisatz: Die Berufung einer RA-GmbH auf § 30 Abs 2 ZPO ohne Benennung der organschaftlichen Vertreter der RA-GmbH und deren Vollmachtsnachweis zulässig und ausreichend. (T11)
- 5 Ob 147/18f
Entscheidungstext OGH 17.01.2019 5 Ob 147/18f
Auch; nur T6; Beis wie T7; Beis wie T8