- 5 Ob 296/68
Entscheidungstext OGH 23.10.1968 5 Ob 296/68
Veröff: SZ 41/141 = RZ 1969,106 = NZ 1969,159
- 3 Ob 221/74
Entscheidungstext OGH 03.12.1974 3 Ob 221/74
nur: Der im § 98 GBG angeführte wesentliche Inhalt eines Grundbuchsbeschlusses ist auch für die Frage des Inhaltes des Grundbuchsgesuchs (§ 85 GBG) maßgebend. (T1)
Beisatz: (Exekutionsantrag § 88 EO) genaue Angabe der Eintragungsart im Sinne § 88 GBG. (T2)
- 5 Ob 93/90
Entscheidungstext OGH 26.02.1991 5 Ob 93/90
- 5 Ob 115/92
Entscheidungstext OGH 29.09.1992 5 Ob 115/92
Veröff: SZ 65/123 = NZ 1993,180
- 5 Ob 48/93
Entscheidungstext OGH 15.06.1993 5 Ob 48/93
nur T1; Beisatz: Das bedeutet jedoch nicht, dass sich die Formulierung des Eintragungsbegehrens sklavisch an den für die Eintragung in das Hauptbuch gebräuchlichen Wortlaut zu halten hätte. (T3)
Veröff: SZ 66/72
- 3 Ob 88/93
Entscheidungstext OGH 15.09.1993 3 Ob 88/93
Beisatz: Die Angabe der Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft trägt zur eindeutigen Bezeichnung des Exekutionsobjekts nichts wesentliches bei und ist daher überflüssig. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Exekutionsantrag nur gegen einen oder ob er sich gegen mehrere Verpflichtete richtet. Die Eigentumsverhältnisse sind nur dafür von Bedeutung, in welchem Umfang der Antrag bewilligt oder ein nicht vom Grundbuchsgericht bewilligter Antrag vollzogen werden darf. (T4)
- 3 Ob 2009/96d
Entscheidungstext OGH 10.07.1996 3 Ob 2009/96d
nur T1
- 5 Ob 2202/96a
Entscheidungstext OGH 10.09.1996 5 Ob 2202/96a
Vgl; Beisatz: Es bildet keinen Abweisungsgrund, wenn eine Machthabervollmacht zwar in dem im Antrag enthaltenen Beschlussentwurf nicht ausdrücklich als Eintragungsgrundlage bezeichnet, aber im Rubrum des Gesuches angeführt und diesem beigelegt ist. (T5)
- 5 Ob 473/97p
Entscheidungstext OGH 09.12.1997 5 Ob 473/97p
Vgl auch; Beisatz: Kann das Geburtsdatum der Titelurkunde entnommen werden, so schadet es nicht, wenn das Geburtsdatum im Grundbuchsgesuch nicht aufscheint. (T6)
- 5 Ob 196/99f
Entscheidungstext OGH 14.09.1999 5 Ob 196/99f
Beisatz: Dazu gehört infolge des Bezugs des § 98 GBGB auf § 5 GBG also auch diese Vorschrift, die anordnet, dass in das Hauptbuch die wesentlichen Bestimmungen der bücherlichen Rechte einzutragen sind. (T7)
- 3 Ob 29/01p
Entscheidungstext OGH 20.06.2001 3 Ob 29/01p
Vgl aber; Beisatz: Keine analoge Anwendung des § 98 GBG auf Gesuche um Zwangsverwaltung beziehungsweise Zwangsversteigerung. Im Falle der Zwangsversteigerung sind die Angaben gemäß § 98 GBG erst für einen allfälligen Antrag nach § 208 EO erforderlich. (T8)
- 5 Ob 48/08g
Entscheidungstext OGH 15.04.2008 5 Ob 48/08g
Vgl auch; Beisatz: Insbesondere aus § 85 Abs 2 GBG ergibt sich ein Bestimmtheitsgebot. (T9)
Beisatz: Ob ein Gesuch auf Einverleibung einer Dienstbarkeit dem Bestimmtheitsgebot entspricht, und ob der Anschluss einer planlichen Darstellung des Verlaufs des Servitutswegs erforderlich ist, stellt typischerweise eine Frage des Einzelfalls dar, deren Beantwortung insbesondere vom Inhalt des zu verbüchernden Rechts und der die Eintragungsgrundlage bildenden Urkunde(n) abhängt. (T10)
Beisatz: Siehe auch 5 Ob 45/08s, 5 Ob 46/08p, 5 Ob 47/08k. (T11)
- 5 Ob 249/08s
Entscheidungstext OGH 04.11.2008 5 Ob 249/08s
Vgl auch; Beis wie T9; Beis wie T10 nur: Ob ein Grundbuchsgesuch dem Bestimmtheitsgebot entspricht, stellt typischerweise eine Frage des Einzelfalls dar. (T12)
- 5 Ob 251/08k
Entscheidungstext OGH 03.03.2009 5 Ob 251/08k
nur T1; Beis wie T12
- 5 Ob 37/09s
Entscheidungstext OGH 28.04.2009 5 Ob 37/09s
Vgl auch; Beis ähnlich wie T9; Beisatz: Für Dienstbarkeiten stellt § 12 GBG noch ein spezielles Bestimmtheitsgebot auf, das sowohl für das Grundbuchsgesuch als auch für die der beantragten Eintragung zugrundeliegenden Urkunden gilt. (T13)
- 5 Ob 117/10g
Entscheidungstext OGH 15.07.2010 5 Ob 117/10g
Vgl auch; Beis wie T12
- 5 Ob 190/10t
Entscheidungstext OGH 24.01.2011 5 Ob 190/10t
nur T1
- 5 Ob 128/11a
Entscheidungstext OGH 07.07.2011 5 Ob 128/11a
Auch
- 5 Ob 223/11x
Entscheidungstext OGH 17.01.2012 5 Ob 223/11x
Veröff: SZ 2012/2
- 5 Ob 198/13y
Entscheidungstext OGH 27.11.2013 5 Ob 198/13y
nur T1; Beis wie T12
- 5 Ob 93/22w
Entscheidungstext OGH 19.01.2023 5 Ob 93/22w
nur T1; Beis wie T7; Beis wie T12; Beis wie T13
- 5 Ob 135/25a
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 14.04.2026 5 Ob 135/25a
vgl; Beisatz: Die Frage, wie ein bestimmtes Antragsbegehren und/oder das dazu erstattete Vorbringen zu verstehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und vermag somit keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG zu begründen, es sei denn, dem Rekursgericht ist eine grobe Fehlbeurteilung unterlaufen. Dies gilt auch für das Grundbuchsverfahren. (T14)