- 5 Ob 16/96
Entscheidungstext OGH 29.10.1996 5 Ob 16/96
- 1 Ob 72/97p
Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 72/97p
Veröff: SZ 70/159
- 5 Ob 2148/96k
Entscheidungstext OGH 02.09.1997 5 Ob 2148/96k
Vgl auch; nur: Durch Art III Abschnitt II Z1 des 3. WÄG wird keine Rückwirkung auf bereits vor dem Inkrafttreten des 3.WÄG verwirklichte Sachverhalte angeordnet. (T1)
- 5 Ob 113/98y
Entscheidungstext OGH 12.05.1998 5 Ob 113/98y
Auch; nur: Durch Art III Abschnitt II Z1 des 3. WÄG wird keine Rückwirkung auf bereits vor dem Inkrafttreten des 3.WÄG verwirklichte Sachverhalte angeordnet. Daraus folgt, dass Dritte, die vor dem Inkrafttreten des 3.WÄG schon Rechte gegen die einzelnen Miteigentümer erworben hatten, durch die Schaffung der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 13 c WEG dieser Rechte nicht wieder verlustig gehen. (T2); Beisatz: Es kann keine ex lege eintretende Gesamtrechtsnachfolge der Wohnungseigentümergemeinschaft angenommen werden, die einzelnen Miteigentümer bleiben daher passiv legitimiert. (T3)
- 5 Ob 446/97t
Entscheidungstext OGH 12.05.1998 5 Ob 446/97t
Auch; nur T2; Beisatz: Die Miteigentümer bleiben für Ansprüche des Mieters aus dem mit ihm abgeschlossenen "Altmietvertrag" weiter passivlegitimiert. (T4)
- 5 Ob 223/98z
Entscheidungstext OGH 29.09.1998 5 Ob 223/98z
Auch; nur T2; Beis wie T3
- 5 Ob 306/98f
Entscheidungstext OGH 22.12.1998 5 Ob 306/98f
nur: Daraus folgt, dass Dritte, die vor dem Inkrafttreten des 3.WÄG schon Rechte gegen die einzelnen Miteigentümer erworben hatten, durch die Schaffung der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 13 c WEG dieser Rechte nicht wieder verlustig gehen. (T5)
- 5 Ob 30/99v
Entscheidungstext OGH 23.02.1999 5 Ob 30/99v
Vgl; Beisatz: § 13c WEG sieht keine gesetzliche Rechtsnachfolge der Wohnungseigentümergemeinschaft in bestehende Schuldverhältnisse vor. Für die von einem Teil der Lehre befürwortete Gesamtrechtsnachfolge der Wohnungseigentümergemeinschaft in Recht und Verbindlichkeiten der Miteigentümer und Wohnungseigentümer, findet sich im Gesetz kein Anhaltspunkt. (T6); Veröff: SZ 72/33
- 5 Ob 259/98v
Entscheidungstext OGH 13.04.1999 5 Ob 259/98v
Auch; nur T2; Beis wie T4
- 5 Ob 244/98p
Entscheidungstext OGH 11.05.1999 5 Ob 244/98p
Auch; nur T2
- 5 Ob 103/00h
Entscheidungstext OGH 24.10.2000 5 Ob 103/00h
Vgl auch; Beis wie T6; Beisatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 13c WEG entsteht erst mit Begründung von Wohnungseigentum, weshalb ihr die Aktivlegitimation für die Geltendmachung von Forderungen der Miteigentümer, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind, fehlt. (T7);
Beisatz: Eine Universalsukzession der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht auch nicht bei Forderungen der Miteigentümer, die bereits vor Begründung von Wohnungseigentum fällig wurden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass zur Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 13c WEG nicht nur die Wohnungseigentümer, sondern auch alle schlichten Miteigentümer gehören. (T8)
- 8 ObA 190/00z
Entscheidungstext OGH 25.01.2001 8 ObA 190/00z
Vgl; Beis wie T6 nur: § 13c WEG sieht keine gesetzliche Rechtsnachfolge der Wohnungseigentümergemeinschaft in bestehende Schuldverhältnisse vor. (T9)
- 8 ObA 95/01f
Entscheidungstext OGH 15.11.2001 8 ObA 95/01f
Vgl; Beis ähnlich T7; Beis wie T9
- 1 Ob 163/03g
Entscheidungstext OGH 02.09.2003 1 Ob 163/03g
Beis ähnlich wie T6; Beisatz: Daran hat sich durch das WEG 2002, das nach dessen § 54 Abs 1 am 1. 7. 2002 in Kraft trat, materiell nichts geändert. (T10); Veröff: SZ 2003/99
- 5 Ob 51/07x
Entscheidungstext OGH 28.08.2007 5 Ob 51/07x
Ähnlich; nur T1; Beisatz: Wird vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich eine Rückwirkung angeordnet, dann ist das neue Recht nicht auf vor dessen Inkrafttreten endgültig und abschließend verwirklichte Sachverhalte anzuwenden. (T11)
- 5 Ob 50/07z
Entscheidungstext OGH 16.10.2007 5 Ob 50/07z
Ähnlich; nur T1; Beis wie T11
- 5 Ob 235/12p
Entscheidungstext OGH 21.03.2013 5 Ob 235/12p
Vgl auch