- 12 Os 7/05d
Entscheidungstext OGH 17.02.2005 12 Os 7/05d
- 11 Os 87/05m
Entscheidungstext OGH 18.10.2005 11 Os 87/05m
Auch; Beisatz: Materielle Subsidiarität. (T1)
- 13 Os 86/05d
Entscheidungstext OGH 23.11.2005 13 Os 86/05d
nur: Wenn gleichzeitig alle Tatbestandsmerkmale der „Beteiligung" an einer kriminellen Vereinigung lediglich durch die Begehung einer strafbaren Handlung im Rahmen der Vereinigung erfüllt sind, so hat die Strafbarkeit nach § 278 Abs 1 (Abs 3 erster Fall) StGB hinter jener der spezielleren und jeweils höher bestraften Qualifikationsdelikte zurückzutreten, schließt dieser Deliktstypus den anderen doch begriffsnotwendig in sich ein (Spezialität). Nur in den Fällen, in denen es sich um einen Zusammenschluss zur Begehung anderer - noch nicht hinreichend konkretisierter - Verbrechen oder in § 278 StGB aufgezählten Vergehen durch zumindest ein Mitglied der Vereinigung oder die (aktive) Beteiligung an sonstigen Aktivitäten sowie Vorbereitungen der Vereinigung handelt, sofern dies im Wissen (§ 5 Abs 3 StGB) geschieht, dass dadurch die Vereinigung oder durch sie zu begehende Straftaten gefördert werden (§ 278 Abs 3 zweiter und dritter Fall StGB), wäre der Unrechtsgehalt durch die Bestrafung wegen eines tatsächlich ausgeführten, wenn auch durch die Begehung als Vereinigungsmitglied qualifizierten Delikts allein noch nicht abgegolten. (T2)
- 11 Os 98/05d
Entscheidungstext OGH 31.01.2006 11 Os 98/05d
Auch
- 13 Os 4/06x
Entscheidungstext OGH 22.03.2006 13 Os 4/06x
Auch
- 13 Os 17/06h
Entscheidungstext OGH 05.04.2006 13 Os 17/06h
nur: Wenn gleichzeitig alle Tatbestandsmerkmale der „Beteiligung" an einer kriminellen Vereinigung lediglich durch die Begehung einer strafbaren Handlung im Rahmen der Vereinigung erfüllt sind, so hat die Strafbarkeit nach § 278 Abs 1 (Abs 3 erster Fall) StGB hinter jener der spezielleren und jeweils höher bestraften Qualifikationsdelikte zurückzutreten, schließt dieser Deliktstypus den anderen doch begriffsnotwendig in sich ein (Spezialität). (T3)
Beisatz: Echte Idealkonkurrenz zwischen § 143 erster Fall StGB und § 278 Abs 1 StGB ist nur dann möglich, wenn die Organisation der kriminellen Vereinigung darauf ausgerichtet war, über die tatsächlich im Rahmen der kriminellen Vereinigung verübten Raubtaten hinausgehend noch weitere Verbrechen oder sonstige im Katalog des § 278 Abs 2 StGB genannte Vergehen zu verwirklichen. (T4)
- 12 Os 19/06w
Entscheidungstext OGH 20.04.2006 12 Os 19/06w
Auch; nur: In den Fällen, in denen es sich um einen Zusammenschluss zur Begehung anderer - noch nicht hinreichend konkretisierter - Verbrechen oder in § 278 StGB aufgezählten Vergehen durch zumindest ein Mitglied der Vereinigung oder die (aktive) Beteiligung an sonstigen Aktivitäten sowie Vorbereitungen der Vereinigung handelt, sofern dies im Wissen (§ 5 Abs 3 StGB) geschieht, dass dadurch die Vereinigung oder durch sie zu begehende Straftaten gefördert werden (§ 278 Abs 3 zweiter und dritter Fall StGB), wäre der Unrechtsgehalt durch die Bestrafung wegen eines tatsächlich ausgeführten, wenn auch durch die Begehung als Vereinigungsmitglied qualifizierten Delikts allein noch nicht abgegolten, sondern in einem solchen Fall vielmehr echte Konkurrenz gegeben. (T5)
Beisatz: Im vorliegenden Fall: Echte Idealkonkurrenz des als Mitglied einer kriminellen Vereinigung nach § 28 Abs 3 zweiter Fall SMG qualifizierten Suchtgiftdelikts zum Vergehen der kriminellen Organisation. (T6)
- 13 Os 13/07x
Entscheidungstext OGH 11.04.2007 13 Os 13/07x
Auch
- 13 Os 59/07m
Entscheidungstext OGH 20.06.2007 13 Os 59/07m
auch; nur T5; Beisatz: Hier: § 278a StGB. (T7)
- 13 Os 100/07s
Entscheidungstext OGH 03.10.2007 13 Os 100/07s
nur T2; Beisatz: WK-StGB § 278 Rz 62, 63 (T8)
- 12 Os 152/08g
Entscheidungstext OGH 19.02.2009 12 Os 152/08g
nur T5; Beisatz: Wenn alle Tatbestandsmerkmale der „Beteiligung" an einer kriminellen Vereinigung lediglich durch die Begehung einer strafbaren Handlung im Rahmen der Vereinigung erfüllt sind, so hat die Strafbarkeit nach § 278 Abs 1 (Abs 3 erster Fall) StGB hinter jener der spezielleren und jeweils höher bestraften Qualifikationsdelikte (zB § 104a Abs 4 zweiter Fall StGB; § 130 zweiter Fall StGB; § 143 erster Fall StGB; § 216 Abs 3 StGB; § 241e Abs 2 zweiter Fall StGB; § 28a Abs 2 Z 2 SMG) zurückzutreten, schließt doch dieser Deliktstypus den anderen begriffsnotwendig in sich ein (Spezialität). (T9)
Beisatz: Für die Strafbarkeit des zweiten und dritten Falls des § 278 Abs 3 StGB fordert das Gesetz in subjektiver Hinsicht allerdings Wissentlichkeit hinsichtlich der organisationsbezogenen oder deliktsbezogenen Förderung (§ 278 Abs 3 zweiter und dritter Fall StGB). (T10)
Beisatz: Hier: Die neben der Verurteilung nach § 130 zweiter Fall StGB erfolgte rechtliche Unterstellung der Taten auch unter § 278 Abs 1 StGB war daher mangels auf diese (für eine echte Konkurrenz notwendigen) Zusatzelemente Bezug nehmender Konstatierungen verfehlt. (T11)
- 14 Os 160/09z
Entscheidungstext OGH 02.03.2010 14 Os 160/09z
Vgl auch; Bem: Hier: Idealkonkurrenz von Betrug und (Beteiligung an) Krimineller Vereinigung. (T12)
- 11 Os 103/10x
Entscheidungstext OGH 17.08.2010 11 Os 103/10x
Auch; Bem: Hier: Echte Idealkonkurrenz von Hehlerei und Krimineller Vereinigung. (T13)
- 13 Os 24/11w
Entscheidungstext OGH 07.04.2011 13 Os 24/11w
Auch; nur T3; Beis ähnlich wie T9
- 11 Os 163/11x
Entscheidungstext OGH 19.01.2012 11 Os 163/11x
Vgl auch
- 14 Os 83/14h
Entscheidungstext OGH 11.09.2014 14 Os 83/14h
Auch; Beisatz: § 278 Abs 1 StGB wird durch den einen höheren Strafsatz bedingenden Qualifikationstatbestand nach § 28a Abs 2 Z 2 SMG verdrängt, wenn gleichzeitig alle Tatbestandsmerkmale der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung nur durch die Begehung einer strafbaren Handlung im Rahmen dieser Vereinigung erfüllt sind. Dabei ist vom Scheinkonkurrenztypus der Spezialität auszugehen. (T14)
- 12 Os 115/15a
Entscheidungstext OGH 22.10.2015 12 Os 115/15a
Auch; Beis ähnlich wie T11
- 11 Os 65/16t
Entscheidungstext OGH 13.12.2016 11 Os 65/16t
Auch; Beis wie T12
- 12 Os 85/17t
Entscheidungstext OGH 16.11.2017 12 Os 85/17t
Vgl
- 13 Os 117/17f
Entscheidungstext OGH 06.12.2017 13 Os 117/17f
Auch; Beis wie T12; Beis wie T13
- 12 Os 115/21k
Entscheidungstext OGH 22.10.2021 12 Os 115/21k
Vgl
- 14 Os 23/25a
Entscheidungstext OGH 12.06.2025 14 Os 23/25a
vgl