- 8 ObA 117/04w
Entscheidungstext OGH 17.03.2005 8 ObA 117/04w
Veröff: SZ 2005/45
- 4 Ob 171/06k
Entscheidungstext OGH 19.12.2006 4 Ob 171/06k
Vgl aber; Beisatz: Diese Auffassung kann nicht auf einen Kostenrekurs des Klägers nach Unterliegen im Provisorialverfahren und Obsiegen in der Hauptsache übertragen werden, weil er die Kostenentscheidung im Provisorialverfahren gar nicht anders bekämpfen konnte. (T1)
Veröff: SZ 2006/188
- 1 Ob 8/06t
Entscheidungstext OGH 07.03.2006 1 Ob 8/06t
Ausdrücklich gegenteilig; Beisatz: Eine von der Berufung gesonderte Honorierung der im Berufungsschriftsatz unter dem Titel „Kostenrekurs" ausgeführten Anfechtung im Kostenpunkt kommt an sich nicht in Betracht. Obsiegte jedoch ein solcher Berufungswerber in der Hauptsache in zweiter Instanz, verlor er dann aber in der Hauptsache als Revisionsgegner in dritter Instanz, folgte allerdings der Oberste Gerichtshof bei seiner Entscheidung (auch) über die Kosten des Verfahrens erster Instanz nunmehr jenem Argument, das er in der Berufung im Kostenpunkt ins Treffen geführt hatte, so hat er Anspruch auf Ersatz jener Kosten, die ihm in zweiter Instanz zuzusprechen gewesen wären, wenn sich der Berufungserfolg auf den Kostenpunkt beschränkt hätte (siehe RS0087844). (T2)
- 2 Ob 85/06y
Entscheidungstext OGH 27.02.2007 2 Ob 85/06y
Vgl; Beisatz: Eine mit einer Berufung verbundene Kostenrüge und eine mit der Berufungsbeantwortung verbundene Beantwortung der Kostenrüge sind von vornherein nicht gesondert zu entlohnen, weil diese Teil der Berufung beziehungsweise Berufungsbeantwortung ist und mit den Kosten für diese Schriftsätze abgegolten wird. (T3)
- 2 Ob 135/07b
Entscheidungstext OGH 27.09.2007 2 Ob 135/07b
Auch; Beisatz: Eine Honorierung von Kostenrekurs der Klägerin beziehungsweise Kostenrekursbeantwortung der Beklagten hat neben den Kosten des Berufungsverfahrens aus folgenden Gründen nicht zu erfolgen: Sobald ein Rechtsmittelwerber auch die Entscheidung des Erstgerichts in der Hauptsache bekämpft, bleibt bei der Kostenentscheidung des Rechtsmittelverfahrens ein allfälliger - hier teilweiser - Erfolg im Kostenpunkt nach der (nicht auf das Recht der sachlichen Zuständigkeit beschränkten) Wertung des § 54 Abs 2 JN unberücksichtigt; es kommt nur auf den Erfolg in der Hauptsache an. Bei Erfolglosigkeit der Berufung in der Hauptsache hat daher der Ansatz von Kosten eines hypothetischen („angenommenen") Kostenrekurses zu unterbleiben. (T4)
- 9 ObA 14/08m
Entscheidungstext OGH 03.03.2008 9 ObA 14/08m
Vgl auch; Beis wie T4; Beisatz: Es gebührt weder für die Berufung im Kostenpunkt noch für deren Beantwortung eine Entlohnung, weil diese Teil der Berufung bzw Berufungsbeantwortung sind und mit den Kosten für diese Schriftsätze abgegolten werden. (T5)
- 3 Ob 38/09y
Entscheidungstext OGH 22.04.2009 3 Ob 38/09y
Auch; Beis wie T4
- 2 Ob 221/08a
Entscheidungstext OGH 16.04.2009 2 Ob 221/08a
Auch; Auch Beis wie T3; Auch Beis wie T4
- 8 Ob 45/09i
Entscheidungstext OGH 19.11.2009 8 Ob 45/09i
Ausdrücklich gegenteilig; Bem: Der 8. Senat schließt sich nunmehr ebenfalls der in RS0087844 zum Ausdruck kommenden Rechtsansicht an. (T6)
Veröff: SZ 2009/153
- 2 Ob 105/09v
Entscheidungstext OGH 18.12.2009 2 Ob 105/09v
Auch; Vgl Beis wie T3; Vgl Beis wie T4; Beisatz: Der (teilweise) Erfolg der Berufung im Kostenpunkt hat auf die Kostenentscheidung für das Berufungsverfahren keinen Einfluss. (T7)
- 8 ObA 30/09h
Entscheidungstext OGH 23.03.2010 8 ObA 30/09h
Gegenteilig; Beisatz: Bleibt die Berufung einer Partei in der Hauptsache erfolglos, erlangen aber ihre Ausführungen in einer Berufung zum Kostenpunkt Bedeutung, weil es - wie hier - in der Folge abgesondert und tatsächlich ausschließlich nur (mehr) um die Frage der Kosten geht, so darf sie nicht schlechter gestellt werden als eine Partei, die von der ihr zustehenden Möglichkeit der Erhebung eines Kostenrekurses Gebrauch machen hätte können. (T8)
- 2 Ob 141/10i
Entscheidungstext OGH 24.08.2010 2 Ob 141/10i
Vgl; Vgl Beis wie T3; Vgl Beis wie T4; Vgl Beis wie T7
- 2 Ob 162/10b
Entscheidungstext OGH 02.12.2010 2 Ob 162/10b
Vgl; Vgl Beis wie T3; Vgl Beis wie T4; Vgl Beis wie T7
- 3 Ob 43/11m
Entscheidungstext OGH 06.07.2011 3 Ob 43/11m
Vgl; Beisatz: Hier: Gesonderte Kosten für die erfolgreiche Berufung im Kostenpunkt stehen schon mangels Verzeichnisses nicht zu. (T9)
- 5 Ob 148/13w
Entscheidungstext OGH 20.05.2014 5 Ob 148/13w
Auch; Beisatz: Dieser Auffassung ist jedenfalls für die hier zu treffende Billigkeitsentscheidung trotz im Streitverfahren auch ergangener gegenteiliger Entscheidungen (vgl die Nachweise in 2 Ob 162/10b) zu folgen. (T10)
- 5 Ob 169/15m
Entscheidungstext OGH 30.10.2015 5 Ob 169/15m
Auch; Beis wie T10
- 7 Ob 159/23t
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 06.03.2024 7 Ob 159/23t
vgl; Beisatz nur wie T3; Beisatz nur wie T4; Beisatz nur wie T7