RS0073931
Rechtssatz
25.01.1990Zivilrecht
Ist die vom Versicherungsnehmer des Versicherers gezahlte Einfuhrumsatzsteuer aus Anlaß der Beförderung des Gutes, nicht aus Anlaß des Diebstahls entstanden, so wäre sie bei dem Transport des Frachtgutes in jedem Fall zu entrichten gewesen, da es sich nicht …