RS0074024
Rechtssatz
1982 – zuletzt 28.05.1999Zivilrecht
Immer aber setzt die Anwendbarkeit des Kapitels VI CMR voraus, daß die grenzüberschreitende Beförderung Gegenstand eines einzigen Vertrages ist, also nicht mehrere gesonderte Frachtverträge geschlossen werden und daß ein durchgehender Frachtbrief, den jeder …