RS0071961
Rechtssatz
05.05.1987Zivilrecht
Muß der Kunde nach der Ankündigung für ein Stück den "vollen Preis", also den üblichen Ladenpreis entrichten, entschließt er sich aber, ein "zweites Stück" - beliebiger Art, aber im selben Wert wie das erste - zu kaufen, für das er nur einen Schilling zu za …