RS0083902
Rechtssatz
1968 – zuletzt 28.02.1995Strafrecht
Mittäter beim Schmuggel kann nur sein, wer zur Stellung verpflichtet ist. Grundsätzlich ist dies nach § 48 Abs 1 ZollG derjenige, der die Ware "in Gewahrsam" hat und damit Verfügungsberechtigter im Sinne des § 51 Abs 1 ZollG ist, gleichgültig, ob er nun den …