RS0083948
Rechtssatz
31.10.1989Zivilrecht
Warenempfänger im Sinne der §§ 52 Abs 2 lit b, 174 Abs 4 ZollG ist derjenige, für den die Waren aufgrund des der Einfuhr zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts bestimmt sind, also der Vertragspartner des Versenders. Die unrichtige Eintragung in den Zollpapieren …