RS0131517
Rechtssatz
13.06.2017Zivilrecht
Telos des § 133 AußStrG ist es, eine Vermögensverwaltung sicherzustellen, die dem Kindeswohl dienlich ist, nicht jedoch dafür zu sorgen, dass das Vermögen des Kindes ein bestimmtes, nach den Regeln über den "Unterhaltsstopp" zu bestimmendes Maß nicht überst …