RS0057093
Rechtssatz
1988 – zuletzt 24.04.2012Zivilrecht
Die Verzeihung besteht in einem Verhalten des gekränkten Ehegatten, durch das er zum Ausdruck bringt, dass er trotz der ehewidrigen Handlungen des anderen Gatten, die ihn zunächst verletzt haben, die Ehe fortsetzen will. Dabei ist in erster Linie maßgebend, …