RS0003518
Rechtssatz
08.09.1982Zivilrecht
In der Regel können nicht jene Sachen als unpfändbar angesehen werden, die ein unselbständig Erwerbstätiger zum Betrieb des Unternehmens, bei dem er angestellt ist, zur Verfügung stellt, mögen diese Gegenstände auch für das Unternehmen unentbehrlich sein.