RS0107063
Rechtssatz
1996 – zuletzt 28.02.2001Zivilrecht
Es steht der Vorlageberechtigung nicht entgegen, daß sich die Rechtssache noch im Stadium des Provisorialverfahrens befindet. Die Vorlage schon in diesem Verfahrensstadium ist zweckmäßig, wenn der Sachverhalt, soweit er nicht unstrittig ist, im wesentlichen …