RS0044279
Rechtssatz
1955 – zuletzt 26.02.2004Zivilrecht
Die Entscheidung über die Frage, ob bei einem Konkursverfahren die durch den Kostenvorschuß nicht gedeckten Gebühren dem früheren Gemeinschuldner zur Zahlung aufzuerlegen sind, und die weitere Frage, ob die Unzuläßigkeit der Masse die Kosten des Konkursverf …