RS0124465
Rechtssatz
19.01.2009Zivilrecht
Ein Eingriff in die Rechtsposition von Kunden, die durch missbräuchliche Maßnahmen begünstigt werden, kann bei einem besonders schwerwiegenden Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nicht von vornherein ausgeschlossen werden, wenn der Eingriff - abge …