RS0011135
Rechtssatz
1976 – zuletzt 20.12.2016Zivilrecht; Strafrecht
Die Ausfolgung des Typenscheines ist für den ein Eigentumserwerb des Käufers weder erforderlich noch ausreichend, weil der Typenschein das Eigentum an einem Kraftfahrzeug, das nach seiner Beschaffenheit eine körperliche Übergabe zulässt, nicht verbrieft.